Amtsgericht Neu-Ulm
04.03.2022

Justizminister Eisenreich stellt die Hate-Speech-Bilanz 2021 der bayerischen Justiz vor

Am 1. Januar 2020 ernannte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten. Zusätzlich wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. Ihre Aufgabe: Der Kampf gegen Hass und Hetze im Netz.

Wie viele Täter konnten ermittelt, angeklagt und verurteilt werden? Die Hate-Speech-Bilanz 2021 der bayerischen Justiz gibt Auskunft zu den bayernweiten Fallzahlen aus dem Bereich der Hasskriminalität im Internet.  

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stellt am

Freitag, den 11. März 2022, um 10.00 Uhr
im Justizpalast München, 1. Stock, Saal 134,
Prielmayerstr. 7, 80335 München

gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle und dem Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, die Hate-Speech-Bilanz für das Jahr 2021 vor. Der Neu-Ulmer Arzt Dr. med. Christian Kröner wird von den Erfahrungen der Impfärztinnen und -ärzte berichten.

Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen. Es wird vor Ort
Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.

Die Platzzahl ist begrenzt. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutz- und
Hygieneregeln wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den
Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Hinweise für Teilnehmende:
Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).

  • Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter

https://youtu.be/9jOaSiI7Uhs.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?