Amtsgericht Neu-Ulm
23.03.2022

Pilotphase am Oberlandesgericht München erfolgreich abgeschlossen / Zweites Oberlandesgericht in Bayern setzt die elektronische Akte ein / Justizminister Eisenreich begrüßt die Einführung der E-Akte in Nürnberg

Nachdem die Pilotphase am Oberlandesgericht München erfolgreich abgeschlossen ist, setzt neben dem Oberlandesgericht München nun auch das Oberlandesgericht Nürnberg als zweites bayerisches Oberlandesgericht die E-Akte ein.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stellt am

Dienstag, den 29. März 2022, ab 13:30 Uhr,
Oberlandesgericht Nürnberg, Sitzungssaal 241,
Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg,

gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, den aktuellen Stand der Digitalisierung der bayerischen Justiz vor. Staatsminister Eisenreich wird virtuell teilnehmen.

Die Medien sind zum digitalen Pressegespräch
herzlich eingeladen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de). Danach werden Ihnen die Zugangsdaten für die Teilnahme am Pressegespräch übersandt, wenn Sie über Microsoft TEAMS digital teilnehmen wollen. Sie sind natürlich auch herzlich eingeladen, sich im Sitzungssaal einen persönlichen Eindruck von der neuen Technologie zu machen.

Es wird vor Ort und per Zuschaltung Gelegenheit zu Filmaufnahmen,
Pressefotos und zu Interviews bestehen.

Hinweise für Teilnehmende vor Ort:
Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Auf die Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

  • Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).

  • Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?