Bayern fordert zeitgemäße Rahmenbedingungen für Vereine / Gesetzesentwurf für digitale Mitgliederversammlungen im Bundesrat / Coronabedingte Sonderregelung soll fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden / Justizminister Eisenreich: "Wir wollen Vereine vor zeitraubenden Satzungsänderungen bewahren und die Rechte der Mitglieder stärken."
Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich will das Vereinswesen – allein in Bayern sind es 93.000 Vereine (Stand: Ende 2020) – und das ehrenamtliche Engagement weiter stärken. Deshalb bringt der Freistaat heute einen Gesetzesantrag in den Bundesrat ein. Eisenreich: "Mitgliederversammlungen sind im Vereinsleben grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Während der Pandemie konnten Vereine ihre Mitgliederversammlungen auch digital abhalten, ohne dafür die Satzung ändern zu müssen. Diese coronabedingte Sonderregelung ist jedoch nur noch bis zum 31. August dieses Jahres in Kraft. Bayern setzt sich nun dafür ein, dass diese Möglichkeit dauerhaft im Bürgerlichen
Gesetzbuch verankert wird."
Als Videokonferenz ist die Mitgliederversammlung ab September nur möglich, wenn dies in der Satzung ausdrücklich zugelassen wird oder sämtliche Mitglieder zustimmen. Gleiches gilt für Beschlussfassungen durch den Vorstand des Vereins. Eisenreich: "Die Welt wird immer digitaler. Deshalb brauchen auch Vereine und Stiftungen einen modernen rechtlichen Rahmen für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen – ohne eine zeitraubende und aufwändige Satzungsänderung. Gleichzeitig wollen wir die Mitgliedschaftsrechte der Vereinsmitglieder stärken."
In den vergangenen zwei Jahren haben sich virtuelle Besprechungen, Sitzungen und Versammlungen bereits bewährt. Bayern fordert, dass der Vorstand Vereinsmitgliedern auch in Zukunft die digitale Teilnahme ermöglichen kann. Mitgliedern soll dann freistehen, digital oder vor Ort an der Versammlung teilzunehmen. Der Minister: "Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für Vereine die Möglichkeit schaffen, ihren Mitgliedern die digitale Teilnahme an Sitzungen anbieten zu können. Gleichzeitig sollen die Mitglieder dann ein Wahlrecht haben, ob sie in Präsenz oder digital teilnehmen. Das stärkt die Rechte der Mitglieder, die beispielsweise durch lange Anreisewege oder aus terminlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht am Versammlungsort erscheinen können."
Justizminister Eisenreich weiter: "Unser Vorschlag gilt auch für Vorstandsitzungen, die oft noch häufiger stattfinden als Mitgliederversammlungen. Der Gesetzesentwurf würde auch den Vorstand flexibler und handlungsfähiger machen. Die von uns vorgeschlagenen Regelungen erleichtern Bürgerinnen und Bürgern, sich in Vereinen und Stiftungen zu engagieren. Vereine haben für Bayern eine große Bedeutung. Die Hilfe von Ehrenamtlichen ist in vielen Bereichen unverzichtbar."
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?