Neuer Gesetzentwurf zur Entlastung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer / Berlin greift Vorschlag aus Bayern auf / Justizminister Eisenreich: "Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist in der rechtlichen Betreuung von unschätzbarem Wert. Sie dürfen nicht durch unnötige bürokratische Hürden abgeschreckt werden."
Das Bundesjustizministerium hat heute (24. Juli) einen Gesetzentwurf zur Entlastung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen vorgelegt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Ich freue mich, dass Berlin damit auch unseren Vorschlag zum Abbau bürokratischer Hürden in der rechtlichen Betreuung aufgegriffen hat." Die Justizministerkonferenz hatte im Mai 2023 auf Initiative Bayerns den Bund aufgefordert, neue, weniger bürokratische Lösungen zu schaffen. Niedersachsen, Baden-Württemberg und das Saarland waren der bayerischen Initiative beigetreten.
Hintergrund:
Seit Jahresbeginn sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, vor der Übernahme einer Betreuung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen (§ 21 Absatz 2 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz). Eisenreich: "Das kostet Zeit und Nerven, vor allem wenn die Betreuerinnen und Betreuer keinen Online-Zugang haben. Im schlimmsten Fall kann sogar die Übernahme der Betreuung daran scheitern. Deshalb ist es gut, dass die Betreuungsbehörden künftig die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis selbst einholen können. Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist in der rechtlichen Betreuung von unschätzbarem Wert. Sie dürfen nicht durch unnötige bürokratische Hürden abgeschreckt werden."
Bayern hatte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bereits mit einer landesrechtlichen Änderung entlastet. Seit dem 1. Januar 2023 können diese ihre Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gebührenfrei erhalten. Auf Anregung Bayerns beschlossen zahlreiche weitere Bundesländer, ihre ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in gleicher Weise zu unterstützen.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?