Amtsgericht Neu-Ulm
25.05.2023

Hass und Hetze nehmen weiter zu / Ab Februar 2024 gilt in Europa der "Digital Services Act" für Internet-Plattformen / Antrag bei der Justizministerkonferenz / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Der DSA bringt europaweit Fortschritte im Kampf gegen Hass und Hetze. Es droht aber ein doppelter Rückschritt gegenüber der deutschen Regelung. Der Bund ist aufgefordert, Schutzlücken zu beseitigen."

Am 17. Februar 2024 tritt der "Digital Services Act" (DSA) in Kraft – Europas Regelwerk für Internetplattformen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der DSA bringt insgesamt Fortschritte im europaweiten Kampf gegen Hass und Hetze. Aber: In seiner jetzigen Fassung droht ein doppelter Rückschritt gegenüber dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – beim Melden und schnellen Löschen strafbarer Inhalte."

Auf Initiative Bayerns hatten die Justizministerinnen und Justizminister den Bund bereits bei ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2022 aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen Rückschritte gegenüber dem NetzDG in Deutschland kompensiert werden können. Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bringen einen neuen Antrag bei der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. und 26. Mai in Berlin ein. Darin wird der Bundesjustizminister aufgefordert, in zwei Bereichen die Möglichkeit ergänzender bundesgesetzlicher Regelungen zu prüfen.

  • Meldepflicht: Die in Artikel 18 des DSA enthaltene Meldepflicht ist nicht deutlich definiert. Eisenreich: "Der Bund sollte im Rahmen der durch den DSA belassenen Regelungsspielräume rechtssicher klarstellen, dass Plattformen auch verpflichtet sind, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie etwa Volksverhetzung oder Propagandadelikte zu melden."

  • Löschen strafbarer Inhalte: Nach dem NetzDG müssen Betreiber sozialer Netzwerke ihnen gemeldete strafbare Inhalte binnen festgelegter Fristen löschen. Eisenreich: "Der DSA verzichtet auf eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung der Plattformbetreiber. Das heißt: Selbst wenn Plattformen strafbare Inhalte systematisch nicht löschen, droht ihnen – anders als nach dem NetzDG – beim DSA kein Bußgeld. Das ist ein klarer Rückschritt. Der DSA lässt aber ausdrücklich Anordnungen nationaler Behörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Online-Inhalte zu. Das muss nun mit Leben erfüllt werden."

Auch auf europäischer Ebene sollte sich der Bund weiter für eine einheitliche Melde- und Löschpraxis einsetzen. Eisenreich: "Der DSA sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ein 'Europäisches Gremium für digitale Dienste' bilden. Aus Sicht Bayerns wäre das ein geeigneter Rahmen für einen umfassenden europäischen Verhaltenskodex und gemeinsame Leitlinien."

Der bayerische Justizminister hat den Kampf gegen strafbare Online-Inhalte gleich zu Beginn seiner Amtszeit auf seine politische Agenda gesetzt. Bereits zum ersten Januar 2020 bestellte er für die bayerische Justiz Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft München und richtete Spezialdezernate bei allen 22 Staatsanwaltschaften ein. Zudem schaffte er einfache Online-Meldeverfahren für Betroffene von Hate-Speech. Eisenreich: "Wir haben unsere Strukturen verstärkt. Aber auch die Plattformbetreiber müssen mehr Verantwortung bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte auf ihren Internetseiten übernehmen. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, die durch den DSA entstandenen Schutzlücken soweit wie möglich zu beseitigen."

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