Amtsgericht Neu-Ulm
12.09.2024

1. Lesung im Deutschen Bundestag zum Sicherheitspaket / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die Maßnahmen sind ein erster Schritt, reichen aber bei weitem nicht aus." / Bayerische Initiativen bei der Justizministerkonferenz

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die verfehlte Asyl- und Zuwanderungspolitik der Ampelregierung wirkt sich auf die Sicherheitslage in Deutschland aus. Die Maßnahmen sind ein erster Schritt, reichen aber bei weitem nicht aus. Der Bundesregierung fehlt der Wille, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Wir brauchen dringend eine Steuerung und konsequente Begrenzung der Zuwanderung. Dazu brauchen wir Zurückweisungen auch von Asylbewerbern an der deutschen Grenze."

Die Vorschläge zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung aus dem Sicherheitspaket hält Eisenreich für unzureichend und fordert Nachbesserungen:

  • Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation: Die Nutzung verschlüsselter Messengerdienste wie Telegram erschwert die Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit extremistischen und anderen schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch. Der Minister: "Extremistische und schwere Straftaten zeigen: Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Die zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation bei schweren Straftaten vorgesehene Quellentelekommunikationsüberwachung läuft in der Praxis ins Leere. Die Anwendung ist technisch zu aufwändig. Das muss sich ändern." Dazu hat die Justizministerkonferenz bereits 2018 einen Vorschlag unterbreitet, der vom Bundesjustizminister bislang nicht aufgegriffen wurde. Eisenreich: "Jede schwere Straftat, die nicht aufgeklärt werden kann, ist eine zu viel. Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler aber auch den Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation. Ohne diese Möglichkeit fehlt ihnen die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter rechtzeitig zu überführen. Das halte ich für fahrlässig."

  • Einsatz verfahrensübergreifender automatisierter Recherche- und Analyseplattformen auch bei der Strafverfolgung. Justizminister Eisenreich: "Eine automatisierte Datenanalyse kann bei der Bekämpfung von Terrorismus wertvolle Ansätze zur Ermittlung von Tätern und Täterstrukturen liefern." Daten händisch abgleichen zu müssen ist nicht zeitgemäß und fehleranfällig. Dabei können entscheidende Verbindungen als Ermittlungsansätze übersehen werden. Der Minister: "Bestehende Rechtsunsicherheiten zum Einsatz von verfahrensübergreifenden Plattformen müssen beseitigt werden. Der Bundesgesetzgeber muss klarstellen, ob die derzeitige Rechtslage den Einsatz entsprechender automatisierter Software erlaubt. Andernfalls braucht es eine neue Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung. Es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb dürfen den Strafverfolgungsbehörden keine wertvollen Ermittlungswerkzeuge vorenthalten werden."

  • Bayern setzt sich seit Jahren für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: "Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler die zeitlich befristete Möglichkeit, Täter über gespeicherte IP-Adressen zu ermitteln. Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, bremst Ermittlerinnen und Ermittler im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie aus, wenn IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz sind."

Der Minister: "Ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen Ermittlern die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren. Das halte ich für fahrlässig. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und teils schwere Straftaten wie laufenden Kindesmissbrauch oder terroristische Anschläge stoppen können. Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen. Es ermöglicht die Sicherung von Daten erst, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Wenn die 'Quick-Freeze'-Anordnung erfolgen kann, sind aber die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht. Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich. Die Sicherheitslage in Deutschland zeigt: Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, endlich zu handeln."

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wird bei der Justizministerkonferenz am 28. November 2024 in Berlin entsprechende Initiativen einbringen.

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