Amtsgericht Neu-Ulm
16.10.2024

Sicherheitspaket der Ampelkoalition / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die Maßnahmen sind ein erster Schritt, reichen aber bei weitem nicht aus." / Bayerische Initiativen bei der Justizministerkonferenz

Bundestag und Bundesrat sollen Ende der Woche über das "Sicherheitspaket" der Bundesregierung abstimmen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die verfehlte Asyl- und Zuwanderungspolitik der Ampelregierung wirkt sich auf die Sicherheitslage in Deutschland aus. Die Maßnahmen sind ein erster Schritt, reichen aber bei weitem nicht aus. Der Bundesregierung fehlt der Wille, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Wir brauchen dringend eine Steuerung und konsequente Begrenzung der Zuwanderung. Dazu brauchen wir Zurückweisungen auch von Asylbewerbern an der deutschen Grenze."

Die Ampelregierung hat inzwischen einen Änderungsantrag vorgelegt, der den aus Sicht von Staatsminister Eisenreich ohnehin unzureichenden Gesetzesvorschlag noch weiter entwertet. Das zeigen bereits die Vorschläge zur Terrorismusbekämpfung:

 

  • Gesichtserkennungssoftware zu Fahndungszwecken: Nach Straftaten stehen Ermittlern häufig Bilder von Beschuldigten zur Verfügung, beispielsweise aus Überwachungskameras oder aus Smartphones von Zeugen. Für den Abgleich greift die Polizei auf Gesichtserkennungssoftware zurück – jedoch nur mit Fotos aus Datenbanken oder Informationssystemen der Polizei. Die Neuregelung ermöglicht zwar im Grundsatz einen Abgleich auch mit im Internet veröffentlichen Bildern. Schon der ursprüngliche Gesetzentwurf sah insoweit allerdings einen nur sehr engen Anwendungsbereich vor. Dieser soll nun noch weiter eingeschränkt werden und nur für "besonders schwere Straftaten" gelten. Eisenreich: "Im Zeitalter der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz ist nicht nachvollziehbar, dass unsere Strafverfolgungsbehörden diese Instrumente nicht effektiv nutzen dürfen. Die Hürden sind zu hoch."

 

  • Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation: Die Nutzung verschlüsselter Messengerdienste wie Telegram erschwert die Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit extremistischen und anderen schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch. Der Minister: "Extremistische und schwere Straftaten zeigen: Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Die zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation bei schweren Straftaten vorgesehene Quellentelekommunikationsüberwachung läuft derzeit in der Praxis ins Leere. Die Anwendung ist technisch zu aufwändig. Das muss sich ändern." Dazu hat die Justizministerkonferenz bereits 2018 einen Vorschlag unterbreitet, der vom Bundesjustizminister bislang nicht aufgegriffen wurde. Eisenreich: "Jede schwere Straftat, die nicht aufgeklärt werden kann, ist eine zu viel. Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler aber auch den Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation. Ohne diese Möglichkeit fehlt ihnen die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter rechtzeitig zu überführen. Das halte ich für fahrlässig. Ich fordere den Bundesjustizminister auf, dringend zu handeln."

 

  • Einsatz verfahrensübergreifender automatisierter Recherche- und Analyseplattformen auch bei der Strafverfolgung. Justizminister Eisenreich: "Eine automatisierte Datenanalyse kann bei der Bekämpfung von Terrorismus wertvolle Ansätze zur Ermittlung von Tätern und Täterstrukturen liefern." Daten händisch abgleichen zu müssen ist nicht zeitgemäß und fehleranfällig. Dabei können entscheidende Verbindungen als Ermittlungsansätze übersehen werden. Der Minister: "Bestehende Rechtsunsicherheiten zum Einsatz von verfahrensübergreifenden Plattformen müssen beseitigt werden. Der Bundesgesetzgeber muss klarstellen, ob die derzeitige Rechtslage den Einsatz entsprechender automatisierter Software erlaubt. Andernfalls braucht es eine neue Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung. Es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Strafverfolgungsbehörden dürfen wichtige Ermittlungswerkzeuge nicht vorenthalten werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung hier mit dem Sicherheitspaket keine Rechtssicherheit schafft.“

 

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wird bei der Justizministerkonferenz am 28. November 2024 in Berlin entsprechende Initiativen einbringen.

 

  • Bayern setzt sich seit Jahren für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: "Unsere Ermittler brauchen die zeitlich befristete Möglichkeit, Täter über bei Internetanbietern gespeicherte IP-Adressen zu ermitteln. Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, bremst Ermittlerinnen und Ermittler im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie aus, wenn IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz sind. Ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen fehlt Ermittlern die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren. Das halte ich für fahrlässig. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und teils schwere Straftaten wie laufenden Kindesmissbrauch oder terroristische Anschläge stoppen können. Die Sicherheitslage in Deutschland zeigt: Der Bundesjustizminister muss handeln."

 

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