Amtsgericht Neu-Ulm
05.12.2024

Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayerns Justizminister Eisenreich und Kultusministerin Stolz machen mit Präventionskampagne Station in Rosenheim / Eisenreich: "Wir wollen Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen." Stolz: "Prävention beginnt mit Aufklärung! Das ist das beste Mittel, um junge Menschen zu schützen."

Hakenkreuze, Gewaltvideos und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden immer häufiger mit solchen Inhalten auf Schülerhandys konfrontiert. 2022 wurden in Bayern 189 Jugendliche bzw. Heranwachsende (im Alter von 14 bis 20 Jahren) nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Dabei sind sich die Schülerinnen und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen können und was die Folgen sind. Wir wollen Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen." Kultusministerin Anna Stolz: "Die Verantwortung unserer Schule endet nicht im Klassenzimmer. Gerade in einer zunehmend digitalen Welt müssen wir Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in ihrem Alltag kompetent, respektvoll und rechtskonform mit digitalen Medien umzugehen. Mit dieser Kampagne zeigen wir gemeinsam mit der Justiz, wie wichtig Prävention und Aufklärung sind, um Jugendliche vor strafrechtlichen Konsequenzen zu bewahren. Unser Ziel ist es, Jugendliche so zu stärken, damit sie digitale Medien sicher und reflektiert nutzen können."

Das Justizministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium die Präventionskampagne "Mach dein Handy nicht zur Waffe" entwickelt. Den Startschuss gaben die Minister Eisenreich und Prof. Michael Piazolo im April 2021 in München. Seitdem wird sie in ganz Bayern vorgestellt. Justizminister Eisenreich besuchte dafür heute (5. Dezember) gemeinsam mit Kultusministerin Stolz das Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim. Dabei kamen sie mit Schülerinnen und Schülern sowie Rose Oelbermann, Richterin am Amtsgericht, ins Gespräch.

Den Schülerinnen und Schülern wurde während des Besuchs auch ein etwa zweiminütiges Video gezeigt, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Eisenreich: "Dafür konnten wir Falco Punch gewinnen, mit mehr als 14 Millionen Followern bei TikTok einer der bekanntesten deutschen Influencer. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz." Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen kann. Stolz: "Mit positiven Vorbildern wie Falco Punch lernen unsere Kinder und Jugendlichen, dass aus vermeintlichem Spaß schnell Ernst oder sogar eine Straftat werden kann. Er motiviert gezielt anhand ganz konkreter Beispiele, sich für ein respektvolles und verantwortungsbewusstes digitales Miteinander im Netz einzusetzen."

Flankiert wird das Video von einer eigenen Website. Eisenreich: "Mit der Landingpage unter 'www.machdeinhandynichtzurwaffe.de' informieren wir Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrer darüber, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen kann."

Hintergrund:

Was ist strafbar?

Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social-Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor.

Beispielsweise ist es strafbar,

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden,

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden,

  • freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen,

  • beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten,

  • Sticker mit Hakenkreuzen, Hitler-Bildern und Sigrunen zu versenden und rassistische (volksverhetzende) Parolen im Internet zu veröffentlichen.

Zahlen:

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist – unabhängig vom Tatort Schule – im Bereich Kinderpornografie bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1.373 im Jahr 2018 auf 4.139 im Jahr 2019, auf 7.643 im Jahr 2020, auf 14.528 im Jahr 2021 gestiegen und bewegt sich seitdem auf diesem Niveau (2022 14.757 und 2023 14.585 Tatverdächtige).

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?