75 Jahre Grundgesetz / Podiumsdiskussion zum Geburtstag der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Münchner Justizpalast mit Schülerinnen und Schülern / Lichtprojektion an der Fassade des Justizpalasts
Große Feierstunde für das Grundgesetz: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wird am 23. Mai 2024 75 Jahre alt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich lud gestern (16. Mai) gemeinsam mit der Landeshauptstadt München zur Podiumsdiskussion in den Münchner Justizpalast. Im Rahmen der Aktionswoche "München feiert 75 Jahre Grundgesetz" diskutierte der Minister mit Dr. Hans-Joachim Heßler, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München, dem Münchner Stadtschulrat Florian Kraus und Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater vom Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und einer Schülerin. Im Anschluss tauschten sie sich mit Schülerinnen und Schülern aus. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Redaktionsleiterin des BR-Politmagazins Kontrovers Birgit Kappel. Schülerinnen und Schüler aus München konnten bereits im Vorfeld Fragen einreichen.
Minister Eisenreich: "Viele halten das Grundgesetz zu Recht für einen Glücksfall in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz ist die Grundlage für Demokratie und Rechtsstaat und garantiert jedem Menschen in Deutschland seine persönliche Freiheit. Das Grundgesetz hat sich in Krisen bewährt und diente zahlreichen jungen Demokratien als Vorbild."
Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München, Dr. Hans-Joachim Heßler: "Das Grundgesetz ist ein Glücksfall für Deutschland. Es garantiert unsere Grundrechte, den föderalen Staatsaufbau und mit der Gewaltenteilung eine unabhängige Justiz. Mit dem Bundesverfassungsgericht hat es einen starken Wächter unserer verfassungsmäßigen Ordnung geschaffen."
Der Münchner Stadtschulrat Florian Kraus: "Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Das ist für uns ein Grund zu feiern! Aber wir dürfen zugleich nicht vergessen, dass unsere Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist. Wir müssen uns um sie kümmern und sie immer wieder mit Leben erfüllen. Und wer mitmachen will, muss die Verfassung kennen und Demokratie üben. Das beginnt schon in der Kita und in der Schule, und das wollen wir mit unserer Aktionswoche fortsetzen. Gelebte Demokratiebildung ist die beste Voraussetzung dafür, dass unsere Grundrechte bewusst geschützt werden."
Die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater: "Das Grundgesetz stellt den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und formuliert ein uneingeschränktes Bekenntnis zur Achtung der Menschenwürde. Damit schafft es die Grundlage für ein freiheitliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland. Das zu erreichen ist nicht nur Aufgabe des Staates, sondern die aller Bürgerinnen und Bürger."
Wie wehrhaft ist die Demokratie? Welche Gefahren drohen in Zeiten von Social Media? Warum ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut? In welchem Zusammenhang stehen die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz?
Über diese Fragen diskutierte das Podium mit Schülerinnen und Schülern.
Minister Eisenreich ruft dazu auf, die Werte des Grundgesetzes zu leben: "75 Jahre nach seiner Verkündung erleben wir bewusste Grenzüberschreitungen und Straftaten, die sich zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickeln. Staat und Gesellschaft müssen auch weiterhin unser Grundgesetz gegen Verfassungsfeinde jeglicher Art verteidigen. Unsere Verfassung braucht Menschen, die mit Mut und Zuversicht für sie eintreten."
Die größten Errungenschaften des Grundgesetzes werden während der Veranstaltung an die Außenfassade des Münchner Justizpalasts projiziert.
Hinweis:
Fotos zur Veranstaltung sind abrufbar unter: https://bit.ly/4dCUjCf
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?