Amtsgericht Neu-Ulm
31.05.2024

Weniger zeitraubendes Scannen in Gerichten und Notariaten / Bundesregierung greift Länder-Initiative auf und beschließt Gesetzentwurf zum elektronischen Erstellen öffentlicher Urkunden / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße, dass die Bundesregierung damit einen überfälligen Beitrag zur Digitalisierung der Justiz leistet."

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2024 einen Gesetzentwurf zum Erstellen öffentlicher Urkunden in elektronischer Form beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die Bundesregierung unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift und damit einen überfälligen Beitrag zur Digitalisierung der Justiz leistet." Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat zu Beginn seiner Amtszeit 2018 die Digitaloffensive der bayerischen Justiz gestartet: "Für die Digitalisierung der Justiz ist jedoch auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden. Bayern hat mehrere rechtspolitischen Initiativen über den Bundesrat und die Justizministerkonferenz eingebracht. Die Bundesregierung ist aufgefordert, weitere wichtige Reformen insbesondere im Bereich des Zivilprozesses der Zukunft anzugehen."

Der Minister: "Bislang bedürfen öffentliche Urkunden von Gerichten und Notariaten einer händischen Unterschrift auf Papier. Schon seit dem vergangenen Jahr arbeiten alle bayerischen Gerichte in Zivil-, Familien- und seit kurzem auch in Immobiliarvollstreckungs- und Betreuungssachen vollständig mit der elektronischen Akte. In Kürze sollen die Nachlassgerichte hinzukommen. Hier kommt es häufig zu Medienbrüchen: Digital erstellte aber auf Papier unterschriebene Urkunden müssen vor der Weiterbearbeitung umständlich eingescannt werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß, verzögert die Verfahren und bindet Kapazitäten der Justiz."

Bayern hatte sich gemeinsam mit anderen Ländern nachdrücklich für eine Modernisierung des Beurkundungsrechts eingesetzt. Eisenreich: "Baden-Württemberg, Bayern und weitere Länder haben sich dafür eingesetzt, die elektronischen Möglichkeiten für Gerichte und Notariate auszuweiten." Künftig kann die Unterschrift bei Beurkundungen mit elektronischen Hilfsmitteln erfolgen – auf einem Unterschriftenpad oder per Touchscreen. Die so geschaffene Urkunde kann unmittelbar digital weiterbearbeitet werden.

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