Amtsgericht Neu-Ulm
31.05.2024

Mehr Kompetenzen im Kampf gegen Hasskriminalität / Bayerische Justiz verstärkt "Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus" (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München weiter / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte ZET ist eine wichtige Spezialeinheit bei der Verfolgung von Extremismus. Die bayerische Justiz verfolgt extremistisch motivierte Straftaten egal aus welchem Lager entschlossen und konsequent."

Ein starker Anstieg antisemitischer Straftaten, Gewalttaten gegen Politikerinnen und Politiker. Das sind nur einige aktuelle Beispiele der Herausforderungen im Kampf gegen Extremismus, Terrorismus und Hasskriminalität. Die bayerische Justiz stärkt deshalb erneut ihre schlagkräftigen Strukturen im Bereich des Staatsschutzes. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die Welt wird immer digitaler, der Kampf gegen Extremismus und Terrorismus damit vielschichtiger. Potentielle Täter radikalisieren sich zunehmend über das Internet. Sie begehen Straftaten online und offline. Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt sind um das 70-fache von 61 auf 4.369 angestiegen. Das geht aus der Statistik des Bundeskriminalamtes zu politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2023 hervor. Gerade die in jüngster Vergangenheit bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass Hasskriminalität auch in der analogen Welt entschlossen und konsequent verfolgt werden muss. Wir stärken deshalb nochmals die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München und erweitern ihre Kompetenzen insbesondere auch bei der Verfolgung von Hasskriminalität in der analogen Welt in besonders bedeutenden Fällen."

Zum 1. Juni 2024 wird die Zentralstellenfunktion der ZET ebenso wie ihre bayernweite Ermittlungszuständigkeit auf sämtliche Bereiche der digitalen und analogen Hasskriminalität sowie auf politisch motivierte Kriminalität ausgeweitet. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München können damit noch umfassender gegen besonders erhebliche Fälle z. B. antisemitischer Straftaten oder Hasskriminalität vorgehen.

Mit dieser Maßnahme setzt die bayerische Justiz ein weiteres Zeichen im Kampf gegen Hasskriminalität und politisch motivierte Kriminalität. Die Strukturen von Polizei und Justiz greifen zugleich noch besser ineinander. Minister Eisenreich: "Die bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte ZET ist eine wichtige Spezialeinheit bei der Verfolgung von Extremismus. Die Erweiterung führt zu einer zusätzlichen Stärkung der bayernweiten Bündelung und Koordination der Strafverfolgung im Bereich Hasskriminalität."

Deutschland und die Welt erleben nach dem 7. Oktober 2023 eine Welle von Antisemitismus. Eisenreich: "Wir stehen unverbrüchlich an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Jüdinnen und Juden müssen sich in Deutschland sicher fühlen können. Wir verfolgen antisemitische Straftaten konsequent. Ich habe dazu auch die Strafverfolgungsstrukturen optimiert."

Die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München führt bayernweit besonders herausgehobene Strafverfahren in den Bereichen Extremismus und Terrorismus und nun auch Hasskriminalität (Pressemitteilung hier abrufbar). Sie arbeitet eng mit dem Bayerischen Landeskriminalamt und den sonstigen spezialisierten Polizeidienststellen zusammen und ist gleichzeitig die zentrale Schnittstelle der bayerischen Justiz zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und zum Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Insgesamt hat die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München seit ihrer Gründung vor sieben Jahren über 4.000 Verfahren geführt. Seitdem wurde die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler mehr als verdoppelt (derzeit sieben Staatsanwältinnen und vier Staatsanwälte). Der Minister: "Die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München hat sich als höchst spezialisierte Ermittlungsbehörde und bestens vernetzte Spezialeinheit bewährt. Die Erweiterung ihrer Kompetenzen als Zentralstelle stärkt sie weiter in ihrem wichtigen Kampf gegen Extremismus, Terrorismus und Hasskriminalität."

Hintergrund – die Sondereinheiten der ZET:

  • Deutschlands erster Hate Speech-Beauftragter: Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate Speech-Beauftragter vom bayerischen Justizminister bei der Generalstaatsanwaltschaft München, ZET, zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet. Zur effektiven Bekämpfung von Hate Speech hat das bayerische Justizministerium zudem spezielle Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten mit verschiedenen Kooperationspartnern eingerichtet. Seit Juli 2022 besteht eine Kooperation mit der Meldestelle REspect!. Alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern können Hate Speech einfach online anzeigen über www.meldestelle-respect.de und eine Beratung erhalten (Pressemitteilung hier abrufbar).

  • Zentraler Antisemitismus-Beauftragter: Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz neben den drei regionalen Antisemitismus-Beauftragten in München, Nürnberg und Bamberg einen Zentralen Antisemitismus-Beauftragten mit Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der bei der ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt ist (Pressemitteilung hier abrufbar).

Hintergrund – Das Maßnahmenbündel der Justiz gegen antisemitische Straftaten:

  • 2018 wurden drei Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Justiz bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner Antisemitismus etabliert. Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz daneben einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten (s.o.).

  • Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2022 dafür eingesetzt, die Strukturen und die Vernetzung der Länderjustiz im Kampf gegen Antisemitismus weiter zu verstärken. Zum Schutz des jüdischen Lebens in Deutschland sollen die Länder prüfen, Antisemitismus-Beauftragte bei den (General-)Staatsanwaltschaften oder vergleichbare Strukturen zu etablieren (Pressemitteilung hier abrufbar).

  • Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei Antisemitismus-Beauftragten der bayerischen Generalstaatsanwaltschaften einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem auch international beachteten Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).

  • Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.

  • Von Seiten der Justiz wurde gemeinsam mit der Bayerischen Polizei eine Informationskarte für Geschädigte von Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus, erstellt, welche bayernweit, vor allem an jüdische Haushalte verteilt wurde. Durch diese sollen überwiegend Geschädigte von antisemitischen Straftaten zur Anzeigenerstattung ermutigt werden. Zudem sollen Hilfsangebote unterbreitet werden.

  • Bayern hat sich auch rechtspolitisch in Berlin eingesetzt: Eine judenfeindliche Motivation wird im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmal genannt. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).

  • Bayern hat sich seit der Entkriminalisierung der "Sympathiewerbung" im Jahr 2002 auf Bundesebene wiederholt für eine entsprechende Änderung eingesetzt, u. a. durch Anträge im Bundesrat und Schreiben an den Bundesjustizminister. Zuletzt hat Bayern Ende November 2023 einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Der Bund wurde mit der Initiative aufgefordert, die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen (Pressemitteilung hier abrufbar).

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?