Amtsgericht Neu-Ulm
06.06.2024

Schutz vor Cybermobbing und Einschüchterung von Regimekritikern im Auftrag fremder Staaten / Bayern schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor / Antrag auf der Justizministerkonferenz / Justizminister Eisenreich: "Im Gesetz fehlt ein einheitlicher und effektiver Schutz gegen die schwerwiegenden Folgen von (Cyber-)Mobbing. Potenzielle Täter müssen stärker abgeschreckt werden."

Kompromittierende Fotos, Schikanen und Lügen, die über Wochen und Monate per E-Mail, über Messenger-Dienste oder in sozialen Netzwerken gegen eine Person verbreitet werden: Cybermobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen mit teils gravierenden Auswirkungen für die Opfer. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Mobbing und Cybermobbing können bei Betroffenen zu enormen psychischen und auch körperlichen Schäden führen – in Einzelfällen bis hin zu Suizid. Es kann jeden treffen. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche und Frauen." Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse und des "Bündnisses gegen Cybermobbing" waren bereits Ende 2022 allein mehr als 1,8 Millionen Schülerinnen und Schüler von Cybermobbing betroffen. Minister Eisenreich: "Bis heute gibt es keinen eigenen Straftatbestand für Mobbing oder Cybermobbing. Ich fordere deshalb eine Erweiterung des Stalking-Paragrafen."

Bayern bringt dazu einen Antrag bei der 95. Justizministerkonferenz am 5./6. Juni in Hannover ein.

Bereits im Jahr 2021 wurde der Stalking-Paragraf 238 Strafgesetzbuch (StGB) auch auf Bestreben Bayerns verschärft (Pressemitteilung hier abrufbar) und um das unbefugte Verbreiten von Fotos des Opfers sowie Fälle des Identitätsdiebstahls erweitert. Eine eigene Regelung für fortgesetzte und systematische Belästigungen fehlt weiterhin. Nach geltendem Recht fallen bestimmte Formen des Cybermobbings unter andere Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung. Eisenreich: "Das Ausmaß von Cybermobbing und die dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen für Betroffene werden durch das geltende Recht nicht angemessen erfasst. Opfer müssen besser geschützt werden. Bayern setzt sich schon lange für einen verbesserten Schutz vor Cybermobbing ein. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Jetzt ist Berlin gefordert."

Bayern regt für einen umfassenden Schutz gegen Cybermobbing eine Erweiterung des Stalking-Paragrafen 238 StGB an.

  • So soll der Tatbestand auf unbefugte zweckgerichtete und fortgesetzte Belästigungen ausgedehnt und dies auch in der Überschrift zum Ausdruck gebracht werden.

  • In Erweiterung der bisherigen Tatmodalitäten soll u. a. eine ständige oder wiederholte Bedrohung einer Person mit rechtswidrigen Taten oder Sachbeschädigungen mittels Informations- und Kommunikationsmitteln unter Strafe gestellt werden.

  • Zudem wird ein Vorschlag für eine besondere Zurechnungsvorschrift unterbreitet. Diese soll Fälle erfassen, in denen mehrere Personen systematisch gegen ein Opfer vorgehen, ohne sich hierbei abgesprochen zu haben. Der Minister: "In jüngster Zeit gab es vermehrt Cybermobbing bei Hass- und Hetzkampagnen, bei denen eine Vielzahl gleichgesinnter Internetnutzer gezielt gegen ausgewählte Opfer vorgegangen ist. Da die Täter hier nicht notwendig als Mittäter handeln, benötigen wir eine besondere Zurechnungsregelung."

Der Bundesjustizminister wird außerdem gebeten, einen Sonderfall gesetzlich zu regeln: Zu andauernden Belästigungen und Bedrohungen von Menschen kann es auch im Auftrag fremder Staaten kommen, wie es Medienberichte
z. B. über chinesische Dissidenten in Deutschland nahelegen. Eisenreich: "Es ist nicht auszuschließen, dass Einschüchterungen von Oppositionellen durch autokratische Staaten auch in Deutschland stattfinden. Deshalb regen wir an, eine neue strafschärfende Regelung in den § 238 StGB aufzunehmen – mit einem Strafmaß von mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe. Flankierend benötigen unsere Strafverfolgungsbehörden auch das passende Ermittlungswerkzeug." Dazu gehöre die Überwachung der Telekommunikation, das Erheben von Verkehrsdaten und auch die Möglichkeit zur Anordnung der Sicherungshaft.

Eisenreich: "Im Gesetz fehlt ein einheitlicher und effektiver Schutz gegen die schwerwiegenden Folgen von Cybermobbing. Potenzielle Täter müssen stärker abgeschreckt werden. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, sich zeitnah des Themas anzunehmen."

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