Amtsgericht Neu-Ulm
10.06.2024

Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bayern hat sich seit Jahren für ein klares Nein zur Kinderehe eingesetzt. Das Kindeswohl hat für mich oberste Priorität."

Der Bundestag hat vergangenen Freitag (7. Juni) ein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen bei Auslandsehen beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "In Deutschland muss klar sein: Zwangshochzeiten mit minderjährigen Mädchen werden nicht akzeptiert. Bayern hat sich seit Jahren für ein klares Nein zur Kinderehe eingesetzt. Das Kindeswohl hat für mich oberste Priorität. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass der Bund reagiert hat."

Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Partner unter 16 Jahre alt ist, sind nach einem entsprechenden Vorstoß Bayerns seit 2017 verboten. Das Verbot hätte allerdings kippen können. Grund: Am 1. Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regierung aufgefordert, das Gesetz bis zum 30. Juni 2024 zu überarbeiten. Eisenreich: "Bayern hat sich seit vielen Jahren für das Verbot von Kinderehen eingesetzt. Ich begrüße, dass das nun vorgelegte Gesetz an der sogenannten Nichtigkeitslösung festhält. Das heißt: Ehen von unter 16-Jährigen sind kraft Gesetzes unwirksam, auch wenn sie nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Sie müssen daher nicht erst in möglicherweise langwierigen Verfahren aufgehoben werden. Alles andere ist mit den Grundwerten unserer Gesellschaft schlicht nicht vereinbar." Ehen unter der Beteiligung von Minderjährigen, die bei der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, können wie bisher aufgehoben werden.

Der Minister: "Das Gesetz ist allerdings nur ein Minimalkonsens. Viele weitere Punkte sind regelungsbedürftig, etwa Regeln zur Abstammung und zum Erbrecht von Kindern, die in eine Kinderehe geboren wurden."

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