Schlichten ist meist besser als richten!
Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz
Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Seit 1. August 2013 besteht an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Parteien an eine Güterichterin oder einen Güterichter zu verweisen.
Güterichter/innen sind nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen, verhelfen aber den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts; sie setzen dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein. Darüber hinaus können sie auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren.
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Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende Konflikte können gelöst und beigelegt werden.
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Der Gütetermin findet in einer kommunikationsfördernden Atmosphäre mit Hilfe einer/s in Mediation geschulten Güterichterin/Güterichters und ohne Zeitdruck statt.
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Die Güterichter/innen können verschiedene Verhandlungsmethoden anwenden und passen ihre Vorgehensweise an die Bedürfnisse der Parteien an.
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Das Güterichterverfahren gewährleistet eine schnelle und effektive Streitbeilegung mit hoher Akzeptanz bei den Parteien.
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Das Verfahren ist nicht öffentlich und vertraulich.
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Das Güterichterverfahren verursacht keine zusätzlichen Gerichtsgebühren.
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Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende Konflikte können gelöst und beigelegt werden.
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Wenn man die Verhandlung und deren Ergebnis selbst mitgestalten und in den Händen halten will.
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Wenn der Rechtsstreit nur Teil eines umfangreichen Konflikts ist.
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Wenn der Rechtsstreit komplex ist und ein langwieriges, im Ausgang ungewisses Verfahren droht.
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Wenn die Beteiligten auch nach dem Gerichtsverfahren Kontakt haben werden und „weiterhin miteinander leben müssen“.
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Wenn eine weitere Eskalation vermieden werden soll.
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Wenn tragfähige verlässliche Lösungen benötigt werden.
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Wenn für die weitere Zukunft für alle Seiten befriedigende Lösungen angestrebt werden.
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Wenn eine schnelle Lösung gesucht wird, da zeitaufwendige Gutachten entfallen.
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Wenn Kosten vermieden werden sollen, da häufig Folgeverfahren überflüssig werden.
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Wenn man die Verhandlung und deren Ergebnis selbst mitgestalten und in den Händen halten will.
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Das Güterichterverfahren ist freiwillig.
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Die Streitrichterin bzw. der Streitrichter leitet das Verfahren an eine Güterichterin oder einen Güterichter.
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Die Güterichter/innen können alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Sie können dabei optimal auf die Bedürfnisse der Parteien eingehen.
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Im Gütetermin kommt es entweder zu einer Einigung oder der/die Güterichter/in leitet die Akten an den/die Streitrichter/in zurück, wo das Verfahren weitergeführt wird.
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Das Güterichterverfahren ist freiwillig.
Nähere Informationen zum
Güterichterverfahren enthält der Flyer
"Das Güterichterverfahren - Mediation und mehr".
Eine Alternative
zum Zivilprozess: Außergerichtliche Streitbeilegung
Um einen Zivilprozess zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu versuchen. Hierzu stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die zu einer verbindlichen Regelung des Konflikts führen können. Je nach Gegenstand des Streits, der konkreten Situation und den Vorstellungen der Konfliktparteien, können dabei unterschiedliche Wege zum Ziel führen.
Die im Einzelfall geeigneten Wege lassen sich mit dem Konfliktlotsen unter www.rechtohnestreit.de aufzeigen. Dort erhalten Sie auch konkrete Informationen über die Anbieter außergerichtlicher Streitbeilegung. Bei rechtohnestreit.de handelt es sich um ein unabhängiges Forschungsprojekt, betrieben von ehrenamtlich tätigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus den Bereichen Jura, Psychologie, Soziologie, Ökonomie und Legal Design.
Als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bietet sich auch Mediation an. Mediation kann vor allem helfen, eine umfassende und nachhaltige Lösung für tiefsitzende Konflikte zu finden. Dabei ist sie schnell und vertraulich.
Ein Mediationsverfahren kann auch noch während eines laufenden Rechtsstreits durchgeführt werden. Seit 2012 ist im Gesetz ausdrücklich geregelt, dass das Gericht ein solches Vorgehen vorschlagen kann. Am Oberlandesgericht Nürnberg wird ein Kooperationsprojekt zur Wirtschaftsmediation durchgeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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Phase 1
Vorbereitung und Einführung in die Mediation. Im Gespräch wird das Verfahren näher vorgestellt und erläutert. Wenn die Beteiligten eine Mediation durchführen wollen, wird in der Regel eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen den beteiligten Konfliktparteien und der Mediatorin bzw. dem Mediator getroffen.
Phase 2
Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und gewichtet.
Phase 3
Die hinter den Positionen der Parteien stehenden Interessen, Beweggründe und Anliegen werden herausgearbeitet. Dabei geht es sowohl um das Verstehen der eigenen Seite als auch um das Verstehen der anderen Seite.
Phase 4
Es werden Ideen, Möglichkeiten, Optionen zur Lösungsfindung gesammelt. Diese werden anschließend bewertet und auf ihre Wirtschaftlichkeit und praktische Umsetzbarkeit überprüft.
Phase 5Von den Parteien werden vorläufige Lösungen ausgehandelt. Die gefundenen Lösungen werden überprüft und rechtlich verbindlich abgeschlossen.
Ansprechpartner bei den Gerichten
Nähere Auskünfte über das Güterichterverfahren und Möglichkeiten der Mediation erteilen die für das jeweilige Gericht zuständigen Mediationsbeauftragten. Die komplette Liste der Mediationsbeauftragten findet sich im Anschluss.
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Gericht Mediationsbeauftragter E-Mail Telefon Bayerisches Oberstes Landesgericht Ri'inBayObLG Beate von Geldern-Crispendorf beate.geldern-crispendorf@oblg.bayern.de 089/5597-8005 Oberlandesgericht Bamberg VRiOLG Carsten Sellnow Carsten.Sellnow@olg-ba.bayern.de 0951/833-1013 Oberlandesgericht München Ri`inOLG Dr. Elke Höfelmann Elke.Hoefelmann@olg-m.bayern.de 089/5597-2647 Oberlandesgericht Nürnberg VRiOLG Ingo Eschenbacher Ingo.Eschenbacher@olg-n.bayern.de 0911/321-2720 Landgericht Amberg Ri'inLG Dr. Claudia Arlt
Claudia.Arlt@lg-am.bayern.de 09621/370-134 Landgericht Ansbach Ri’inLG Katrin Brünner katrin.bruenner@lg-an.bayern.de 0981/58-234 Landgericht Aschaffenburg RiLG Manuel Meyerhöfer manuel.meyerhoefer@lg-ab.bayern.de 06021/398-3408 Landgericht Augsburg Ri'inLG Caroline Östreicher
Caroline.oestreicher@lg-a.bayern.de
0821/3105-2429 Amtsgericht Augsburg Ri'in AG Andrea Herman andrea.herman@ag-a.bayern.de 0821/3105-2221 Landgericht Bamberg RiLG Sven Wittig Sven.Wittig@lg-ba.bayern.de 0951/833-1518 Landgericht Bayreuth RiLG Christian Dirmeier Christian.Dirmeier@lg-bt.bayern.de 0921/504-143 Landgericht Coburg
Ri'inLG Dr. Ulrike Andersch Ulrike.Andersch@lg-co.bayern.de 09561/878-2241 Landgericht Deggendorf VRiLG Dr. Georg Meiski Georg.Meiski@lg-deg.bayern.de 0991/3898-102 Landgericht Hof Ri`inLG Tanja Walther Tanja.Walther@lg-ho.bayern.de 09281/600-162 Landgericht Ingolstadt Präs`inLG Prof. Dr. Bettina Mielke bettina.mielke@lg-in.bayern.de 0841/312-215 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Ingolstadt VRi´inLG Elisabeth Osiander elisabeth.osiander@lg-in.bayern.de 0841/312-213 Landgericht Kempten (Allgäu) RiAG als ständiger Vertreter des Direktors Glöggler Ulrich.Gloeggler@ag-sf.bayern.de 08321/618-172 Landgericht Landshut (nur für LG) Ri'ìn Andrea Lackermeier-Sterr Andrea.Lackermeier-Sterr@lg-la.bayern.de 0871/84-1413 Landgericht Memmingen StvDirAG Stefan Nielsen Stefan.Nielsen@ag-mm.bayern.de 08331/105-206 Landgericht
München IVRi`inLG Monika Rhein Monika.Rhein@lg-m1.bayern.de 089/5597-3082 Landgericht
München IVRiLG Peter Falk Peter.Falk@lg-m1.bayern.de 089/5597-2214 Amtsgericht München RiAG Sulamith Rosenfelder Sulamith.Rosenfelder@ag-m.bayern.de 089/5597-3582 Landgericht München II
Ri`inLG Bianca Pörnbacher
VRiLG Johannes BroseBianca.Poernbacher@lg-m2.bayern.de
Johannes.Brose@lg-m2.bayern.de089/5597-3835
089/5597-3875Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts München II Ri'inAG Evelyn Schönstein-Herrn Evelyn.Schoenstein-Herrn@ag-dah.bayern.de 08131/705-209 Landgericht Nürnberg-Fürth VRiLG Peter Wiemer
Peter.Wiemer@lg-nfue.bayern.de 0911/321-2218 Amtsgericht Nürnberg Ri'inAG Birgit Heußinger-Berner Birgit.Heussinger-Berner@ag-n.bayern.de 0911/321-2976 Landgericht Passau RiLG Johannes Hofer Johannes.Hofer@lg-pa.bayern.de 0851/394-134 Landgericht Regensburg Ri`inLG Kerstin Schirmbeck Kerstin.Schirmbeck@lg-r.bayern.de
0941/2003-203 Landgericht Schweinfurt VRiLG Thomas Fenner
Thomas.Fenner@lg-sw.bayern.de 09721/542-219 Landgericht Traunstein
Ri`inLG Birgit Unterreiner Birgit.Unterreiner@lg-ts.bayern.de 0861/56-252 Landgericht Weiden i. d. OPf. RiLG Matthias Bauer Matthias.Bauer@lg-wen.bayern.de 0961/3000-166 Landgericht Würzburg DirAG`in Ingrid Johann Ingrid.Johann@ag-kt.bayern.de 09321/7006-155 Amtsgericht Viechtach RiAG als ständiger Vertreter des Direktors Markus Werrlein Markus.Werrlein@ag-vit.bayern.de 09942/958-146
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