Landgericht München I

Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften bei sexuellem Missbrauch

Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

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Leitender Oberstaatsanwalt Otto Heyder
Generalstaatsanwaltschaft
Bamberg
Wörthstraße 7
96052 Bamberg
Tel. 0951/833-1413

E-Mail:
opferschutz
@gensta-ba.bayern.de
Gensta München Opferschutz
Oberstaatsanwalt Dr. Wiesner
Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München
Tel. 089/5597-5442

E-Mail:
opferschutz
@gensta-m.bayern.de
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Oberstaatsanwältin Schmidt
Generalstaatsanwaltschaft
Nürnberg
Südliche Fürther Straße 20
90429 Nürnberg
Tel. 0911/321-2601

E-Mail:
opferschutz
@gensta-n.bayern.de

Aufgabe der Ansprechpartner

Sie stehen als erste Ansprechpartner für Opfer und deren Angehörige, aber auch für Schulen, Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung, soweit es um Fragen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung bei Verdachtsfällen von Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen geht.

Die Ansprechpartner informieren Sie u.a. über allgemeine Fragen der Strafverfolgung wie etwa

  • Möglichkeiten und Folgen einer Strafanzeige
  • Ablauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens und
  • Opferschutzrechte

Alle Ansprechpartner haben langjährige Erfahrungen als Richter und Staatsanwälte in der bayerischen Justiz.


Wie sind die Ansprechpartner zu erreichen?

Die Ansprechpartner sind schriftlich, per E-Mail und telefonisch erreichbar (nähere Angaben s.o.).


Was ist sexueller Missbrauch?

Sexueller Missbrauch ist eine vorsätzliche und fast immer auf Wiederholung ausgerichtete Straftat an Kindern bis 14 Jahren, wie z.B.

  • Berühren des Kindes an und um Genital- und Analbereich, an der Brust
  • Vorzeigen des Geschlechtsteils (Exhibitionismus)
  • Onanieren vor dem Kind
  • öbszöne Redensarten (z.B. bei Telefonbelästigung)
  • Vorzeigen und Fertigen von pornographischen Material
  • Geschlechts-, Oral und Analverkehr

Auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind gesetzlich vor sexuellen Handlungen durch Personen geschützt, von den sie abhängig sind (z.B. im Bereich Schule, Erziehung, Familie, Sport, Ausbildung, Arbeitsplatz).

Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch können sein:

  • auffällige Verhaltensänderungen
  • körperliche Auffälligkeiten (wie z.B. Verletzungen u.ä.)
  • sexualbetontes (sexualisiertes) Verhalten

Warum muss der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bekämpft werden?

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind, insbesondere wenn sie im sozialen Nahraum geschehen, für die Betroffenen oft über Jahre hinweg sehr belastend. Die psychischen Langzeitschäden, mit denen ein großer Teil der Opfer zu kämpfen hat, wirken sich direkt auf das unmittelbare Umfeld aus, sei es auf Familienangehörige, Freunde oder Arbeitskollegen. Indirekt sind wir alle durch die enormen Kosten betroffen, die durch die Tat (und somit eigentlich durch den Täter) verursacht werden, z.B. Arzt- und Krankenhauskosten, Therapien, Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Prozesskosten usw.


An welche anderen Stellen können Sie sich wenden?

Rat und Hilfe erhalten Sie neben den oben genannten Ansprechpartnern u.a. auch bei

oder bei den Jugendämtern.


In Notfällen wählen Sie bitte den POLIZEINOTRUF "110" !

Bitte beachten Sie: Polizei und Staatsanwaltschaften müssen ihrer uneingeschränkten Pflicht zur Strafverfolgung nachkommen. Bei konkreten Hinweisen auf eine Straftat sind die Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften und auch die Polizeidienststellen verpflichtet, diese an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.


Weitere Informationen

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration hat eine Broschüre mit Informationen und Hilfen zu dem Themenbereich herausgeben:

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Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch

Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.