Verfassungsviertelstunde
Bayerische Justiz und Verfassungsviertelstunde
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird an den bayerischen Schulen die sogenannte Verfassungsviertelstunde eingeführt. In ihrem Rahmen setzen sich die Schülerinnen und Schüler anhand aktueller und lebensnaher Beispiele aktiv mit zentralen Werten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung auseinander. Die bayerische Justiz unterstützt dieses wichtige Projekt, das sich zum Ziel gesetzt hat, jungen Menschen frühzeitig die Grundkoordinaten unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats nahezubringen. Denn nur Wissen kann Identifikation schaffen. Nur Wissen schärft den Blick für Gefahren.
Aufklärung über zentrale Verfassungswerte
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz ist oberste Dienstbehörde für die über 14.000 Justiz- und über 6.000 Justizvollzugsbediensteten in den bayerischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. Sie alle leisten Tag für Tag einen wesentlichen Beitrag für einen starken und wehrhaften Rechtsstaat. Fundament ihres Handelns sind die zentralen Werte von Grundgesetz und Bayerischer Verfassung: die Grundrechte, die Bindung an Gesetz und Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter, die Gewaltenteilung. Genau diese zentralen Werte sollen den bayerischen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Verfassungsviertelstunde vermittelt werden.
Kooperation mit den Schulen
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Justiz und des Justizvollzugs bieten Lehrkräften Unterstützung bei der Vorbereitung der Lerneinheiten an. Sie werden auch direkt in die Schulklassen kommen, um mit den Schülerinnen und Schülern zu diskutieren. Den Schülern wird damit aus erster Hand die Bedeutung des Rechtstaats und die Bedeutung der Justiz als Dritte Gewalt im Staat vermittelt.
Blick in die Vergangenheit
Man kann die fundamentale Bedeutung von Grundgesetz und Bayerischer Verfassung für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat erst richtig begreifen, wenn man sie in den Zusammenhang der deutschen Geschichte stellt. Deshalb bietet die bayerische Justiz im Rahmen der Verfassungsviertelstunde an, Schulklassen durch eine wichtige Ausstellung im Münchner Justizpalast zu führen. Die Dauerausstellung "Willkür im Namen des Deutschen Volkes" bietet einen Einblick in die Prozesse gegen Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose und die Zertrümmerung des Rechtsstaats durch die Nationalsozialisten. Sie beleuchtet das dunkelste Kapitel unserer Geschichte und gibt Gelegenheit zur Besichtigung des Saals 253 - ein Originalschauplatz, an dem im April 1943 einer der Prozesse gegen die Widerstandskämpfer der Weißen Rose stattgefunden hat.
Kontakte und weitere Infos
In ganz Bayern
gibt es an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die den Schulen bei der Gestaltung
einer Verfassungsviertelstunde zur Seite stehen.
Eine Liste mit den
entsprechenden Kontakten finden Sie hier.
Zur Vereinbarung von Besuchsterminen bzgl. der
Ausstellungen wenden Sie sich jederzeit gerne an: oeffentlichkeitsarbeit@stmj.bayern.de.
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