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Amtsgericht Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.

Besondere Hinweise

Dem Amtsgericht Coburg ist das Zentrale Mahngericht angeschlossen. Dieses bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.

Die Homepage ist wie folgt erreichbar: https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/co-zema/

Zentralisierte Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)

Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)

Weitere Verfahren bei anderen Gerichten

Für spezielle Verfahren wenden Sie sich bitte an die Verwaltung des Amtsgerichts Coburg.

Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher)

Für Nutzer eines Bayern ID-Zugangs mit mindestens einem hohen Vertrauensniveau, z.B. Ihren elektronischen Personalausweis, steht Ihnen über das Online-Verfahren der Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher) zur Verfügung.

Bankverbindung

Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg

  • Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen
    Kontonummer: 3024919
    IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
  • Konto für Einzahlung von Geldstrafen
    Kontonummer: 2024919
    IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
  • Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung
    Kontonummer: 24919
    IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19

Hinweise für den Zahlungsverkehr

Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.

Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.

Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.

Scheckzahlungen

Ab 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.

Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG = Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).