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Amtsgericht Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist zuständig für

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Wohnungseigentumssachen
  • Arrest und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Kostenfestsetzung
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder ütestelle auf der Geschäftsstelle
  • Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
  • Außerdem werden dort bearbeitet: Klagen und Anträge in Landwirtschaftssachen

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Verfahrensübersicht