Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder ütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Außerdem werden dort bearbeitet: Klagen und Anträge in Landwirtschaftssachen
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Genossenschaftsregister
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Handelsregister
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Partnerschaftsregister
- Pflegschaftsverfahren
- Privatklagen
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vereinsregister
- Vormundschaftsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung