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Amtsgericht Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für

  • Pfändungen von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z. B. Arbeitseinkommen)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Erteilung von Abschriften der abgegebenen Vermögensverzeichnisse

Sprechzeiten

Montag und Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Zentrales Vollstreckungsgericht Hof

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern.

Informationen und Hinweise

Der Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto, sowie der Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung kann auch online gestellt werden: 

Pfändungsschutzkonto - Anpassung des Freibetrags beantragen - BayernPortal

Einkommenspfändung - Anpassung des Freibetrags beantragen - BayernPortal

Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, benötigen Sie eine BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweit einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung und der Justiz.
Nähere Informationen finden Sie unter:

https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/ (insbesondere im Bereich der FAQs)


Verfahrensübersicht