Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für
- Pfändungen von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z. B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- Erteilung von Abschriften der abgegebenen Vermögensverzeichnisse
Sprechzeiten
Montag und Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof
Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern.
Informationen und Hinweise
Der Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto, sowie der Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung kann auch online gestellt werden:
Pfändungsschutzkonto - Anpassung des Freibetrags beantragen - BayernPortal
Einkommenspfändung - Anpassung des Freibetrags beantragen - BayernPortalWenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, benötigen Sie eine BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweit einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung und der Justiz.
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/ (insbesondere im Bereich der FAQs)
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