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Amtsgericht Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen sowie für die Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie beispielsweise das Anbringen von Bettgittern, zuständig.

Weiter führt es auch Verfahren, die andere Fürsorgemaßnahmen für Volljährige betreffen, z. B. Abwesenheitspflegschaften. Örtlich zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.

Für Eilfälle ist auch das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für eine Maßnahme des Betreuungsgerichts auftritt.

Betreuung

Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen.

Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt, wobei dies nicht automatisch dazu führt, dass der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit verliert.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Coburg
Heiligkreuzstrasse 22
96450 Coburg (Hausanschrift)

Telefon: 09561 / 878-7230
Telefax: 09621 / 96241-3887

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Weitere Informationen und Formulare

Verfahrensübersicht