Rechtsantragstelle
Hinweise zur Beratungshilfe
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Bitte bringen Sie außerdem Ihre Kontoauszüge für einen Zeitraum von 6 Wochen vor Antragstellung/ Erstberatung des Rechtsanwalts mit. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
für alle Angelegenheiten
Erdgeschoss Zimmer 043 und 044
Amtsgericht Coburg
- Rechtsantragstelle -
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
Vordruck
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Genossenschaftsregister
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Handelsregister
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Partnerschaftsregister
- Pflegschaftsverfahren
- Privatklagen
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vereinsregister
- Vormundschaftsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung