Familienverfahren
Das Familiengericht ist zuständig für
- Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens
- Verfahren über güterrechtliche Ansprüche
- Verfahren über Ehewohnung und Hausrat
- Verfahren über Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Verfahren über die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder über die Vaterschaft
- Adoptionen
- Vormundschaften und Pflegschaften über Minderjährige
- Unterbringungsverfahren für Minderjährige
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Broschüren und Informationen
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Genossenschaftsregister
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Handelsregister
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Partnerschaftsregister
- Pflegschaftsverfahren
- Privatklagen
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vereinsregister
- Vormundschaftsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung