Beratungshilfe
Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Sie müssen daher Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.
Vorzulegen sind alle notwendigen Unterlagen neuesten Datums, wie z.B. Einkommensnachweis, Arbeitslosengeld-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Nachweis über zu zahlende Schulden und sonstige Verbindlichkeiten sowie evtl. Vermögensnachweise.
Soweit Sie über ein Girokonto verfügen, bringen Sie bitte die laufenden, ungeschwärzten und sortierten Kontoauszügen der letzten drei Monate mit.
Auch vorhandene Unterlagen zu Ihrem Rechtsproblem sind mitzubringen.
Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragsstellung:
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, welche die Kosten einer anwaltlichen Beratung übernimmt
- ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation
- ob Sie einen Anwalt einschalten würden, wenn Sie die hierfür entstehenden Kosten selbst tragen müssten
https://service.justiz.de/beratungshilfe
Hier können Sie ganz einfach überprüfen, ob für Sie die Inanspruchnahme von Beratungshilfe infrage kommt.
Wie erhalten Sie Beratungshilfe?
Um einen Berechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.
Oft kann aber bereits bei der persönlichen Vorsprache beim Rechtspfleger durch eine sofortige Auskunft oder den Hinweis auf andere Möglichkeiten Ihrem Anliegen entsprochen werden.
Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort die wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.
Was kostet die Beratungshilfe?
Die Vorsprache beim Amtsgericht zum Erhalt eines Berechtigungsscheines ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 15,00 Euro bezahlen.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannte Durchwahlnummer und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.
Erreichbarkeit
Beratungshilfestelle
Zimmer 120 (1. Obergeschoss)
Telefon: 09071 / 5002-120