Zivilverfahren
Die Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist insbesondere zuständig für
- Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
- Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Schuldtitel
- Anträge auf Kostenfestsetzung
Öffnungs- und Sprechzeiten
Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannten Durchwahlnummern und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle in Zivilsachen
Zimmer 211 (2. Obergeschoss)
Telefon: 09071 / 5002-158 o. -159 o. -212
Telefax: 0962/1962414-300