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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für:

  • die Ermittlung und Feststellung von Erben
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • die Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
  • die Hinterlegung von Testamenten

Das Amtsgericht Dillingen a.d.Donau ist zuständiges Nachlassgericht, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes den gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dillingen a.d.Donau hatte.

Ein Nachlassverfahren wird unter anderem durchgeführt, wenn eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) des Verstorbenen vorhanden ist und/oder ein Erbschein benötigt wird.

Ein Erbschein ist die Legitimation des Erben im Rechtsverkehr. Er enthält die Bezeichnung der Erben und der Erbquoten und evtl. Verfügungsbeschränkungen des Erben.

Ein Erbschein wird unter anderem erforderlich

  • wenn Banken bzw. andere Behörden/Personen vom Erben die Vorlage eines Erbscheins verlangen
  • wenn Grundbesitz vorhanden ist und das Erbrecht nicht durch eine eindeutige notarielle Verfügung von Todes wegen nachgewiesen werden kann

Voraussetzung der Erteilung eines Erbscheins ist ein förmlicher Erbscheinsantrag durch einen der Erben persönlich. Dieser kann nur beim örtlich zuständigen Nachlassgericht, dem Rechtshilfegericht oder bei einem Notar gestellt werden. Weitere Voraussetzungen sind die Vorlage sämtlicher Verfügung(en) von Todes wegen im Original, bzw. bei gesetzlicher Erbfolge die Vorlage von Personenstandsurkunden im Original.

Kosten:
Die Gebühren für das Nachlassverfahren richten sich bei einer Erbscheinserteilung nach der Höhe des Nachlasses. Für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen fallen pauschal 100,00 Euro Gebühren an.
Steuerliche Werte sind im Nachlassverfahren unbeachtlich.

Erbschaftsausschlagung

Die Erbschaft fällt dem Erben mit dem Tode des Erblassers an. Der Erbe hat die Möglichkeit der Ausschlagung.
Die Ausschlagung ist grundsätzlich gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zu erklären.
Die Frist beträgt regelmäßig sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und dem Grunde der Berufung.

Für die Entgegennahme einer Erklärung, mit der die Erbschaft ausgeschlagen wird, ist auch das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat.

Die Ausschlagungserklärung kann auch vor jedem deutschen Notar oder einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.
Die notarielle bzw. die vor einer deutschen Auslandsvertretung abgegebene Erklärung muss allerdings innerhalb der Ausschlagungsfrist beim zuständigen Nachlassgericht eingehen.

Für minderjährige Kinder müssen die gesetzlichen Vertreter die Ausschlagung erklären. Regelmäßig ist hierfür die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.

Kosten:
Für die Erbschaftsausschlagung vor dem Nachlassgericht fallen Gebühren in Höhe von mindestens 30,00 Euro an; je nach Nachlasshöhe kann die Gebühr auch höher liegen.

Verwahrung von Testamenten

Handschriftliche Testamente (Originale) können auf Antrag beim Nachlassgericht hinterlegt werden.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis(e)
  • evtl. Vollmacht des Partners und
  • Geburtsurkunde(n) d. Testierenden, wenn in der Bundesrepublik Deutschland geboren.


Notarielle Testamente werden vom Notar zur Verwahrung gegeben.

Die Rücknahme einer letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung kann nur persönlich unter Vorlage des Ausweises erfolgen. Der erteilte Hinterlegungsschein ist mitzubringen. Gemeinschaftliche Testamente können nur gemeinsam zurückgenommen werden. Persönliches Erscheinen ist notwendig.

Kosten:
Für die Verwahrung einer letztwilligen Verfügung fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 75,00 Euro an.
Die Rücknahme ist gebührenfrei.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannte Durchwahlnummer und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.

Erreichbarkeit

Geschäftsstelle des Nachlassgerichts
Zimmer 203 (2. Obergeschoss)
Telefon: 09071 / 5002-156 o. - 157
Telefax: 0962/1962414-304

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht