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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Urkunden sowie Kostbarkeiten.
Art. 9 Bayer. Hinterlegungsgesetz

Wann kann hinterlegt werden?

Häufigste Fälle der Hinterlegung:

  • Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils; vorzulegen ist hierbei das Urteil bzw. der Beschluss, aus dem sich Art und Höhe der Sicherheitsleistung ergibt.
  • Strafkautionen zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen; vorzulegen ist der Beschluss, aus dem sich die zugehörige Entscheidung ergibt.
  • Bei Gläubigerunsicherheit gemäß § 372 BGB, also dann, wenn berechtigte Zweifel an der Person des Empfangsberechtigten bestehen, der Schuldner aber schuldbefreiend leisten will. So kann es vorkommen, dass mehrere Personen Ansprüche auf ein und dieselbe Forderung erheben. Um nicht an den "Falschen" zu zahlen, kann der Schuldner den Geldbetrag hinterlegen.
  • Oder es besteht Uneinigkeit über die Aufteilung eines Geldbetrages unter mehreren Berechtigten; Vorzulegen sind Schriftstücke, aus denen sich ergibt, dass mehrere Personen ihr Recht an demselben Anspruch gelten machen.

Nur die Tatsache, dass man an eine Person nicht zahlen möchte, obwohl dieser ein Anspruch zusteht, rechtfertigt keine Hinterlegung.

Auszahlung des hinterlegten Betrages

Die Voraussetzungen zur Auszahlung des hinterlegten Betrages sind geregelt im Art. 18 des Bayer. Hinterlegungsgesetzes, diese liegen vor wenn

  • Auszahlungsantrag und Freigabeerklärung aller Beteiligter vorliegen
  • eine rechtskräftige Entscheidung (Urteil bzw. Beschluss) vorgelegt wird, aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragstellers ergibt

Öffnungs- und Sprechzeiten

Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannten Durchwahlnummern und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.

Erreichbarkeit

Hinterlegungsstelle
Zimmer 221 (2. Obergeschoss)
Telefon: 09071 / 5002-221
Telefax: 0962/1962414-300

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Die Hinterlegungsstelle ist nicht zuständig für die Hinterlegung von:

  • Testamenten
  • Betreuungsverfügungen
  • Anwaltsvergleichen
  • Schutzschriften

Vordrucke

Achtung:
Zur Beschleunigung des Geschäftsablaufs werden Anwälte gebeten, nur bereits ausgefüllte Formulare bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.

Muster für diverse Hinterlegungsgründe bei Geldhinterlegungen

Verfahrensübersicht