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Amtsgericht Ebersberg

Beratungshilfe/Rechtsantragstelle

Sprechzeiten

Montag und Donnerstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Am Dienstag, Mittwoch und Freitag ist die Rechtsantragstelle geschlossen! 

Telefon der Vermittlung: 08092 / 8253-0

Die Rechtsantragstelle hat die Aufgabe, Anträge und Erklärungen, die gegenüber Gerichten abzugeben sind, aufzunehmen.

Eine Rechtsberatung durch das Gericht darf ausdrücklich nicht erfolgen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Notare etc.).

Es wird daher lediglich das von Ihnen Gesagte zu Protokoll genommen. 

Ausnahmen:
Die Rechtsantragstelle bearbeitet keine Anträge, für die ein Anwaltszwang besteht, wie etwa Anträge auf Ehescheidung. Ferner übernimmt die Rechtsantragstelle keine Anträge die bei Landgerichten oder Fachgerichten wie Arbeitsgerichten, Sozialgerichten oder Verwaltungsgerichten einzureichen sind. Diese haben eigene Möglichkeiten.

Hinweis: Bitte planen sie ausreichend Zeit ein, da mit Wartezeiten zu rechnen ist. Bitte kommen sie auch rechtzeitig vor Ende der jeweiligen Sprechzeiten.

Eine Rechtsberatung findet dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr durch den Münchner Anwaltsverein in den Räumen des AG Ebersberg statt. Rechtsberatung für Geringverdiener • Münchener AnwaltVerein e.V.


Hinweise
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Das Einkommen ist anhand von entsprechenden Belegen nachzuweisen, ebenso wie auch das Vermögen und die monatlichen Ausgaben. Am sinnvollsten sind Kontoauszüge der letzten beiden Monate vollständig und ungeschwärzt vorzulegen.

Auch einem schriftlichen Antrag sind entsprechende Belege beizufügen.

Beratungshilfe wird für die aussergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.



Beratungshilfe: So funktioniert's | Justiz-Services

Schriftlicher Antrag für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

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