Betreuungsverfahren
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zuständigkeit
Das Betreuungsgericht ist zuständig für
- die rechtliche Betreuung von Volljährigen
- Unterbringungen sowie freiheitsentziehende Maßnahmen von psychisch Kranken
Aufgaben
Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer.
Erreichbarkeit
Telefax: 09621 962414-231
Downloads
- Anfangsbericht
- Anregung Zur Bestellung Eines Betreuers
- Antrag Auf Aufwendungsersatz
- Anzeige- Und Mitteilungspflichten
- Betreuerbericht Mit Vermögensübersicht
- Betreuerbericht Personensorge
- Formular Rechnungslegung Abgleichung Mit Umbuchung
- Betreuungsrecht
- Meine Rechte Als Betreuer Und Betreuter
- Merkblatt Für Betreuer
- Merkblatt Für Betroffene _adressatengerecht_
- Merkblatt Monatlicher Barbetrag _taschengeld_
- Merkblatt Rechnungslegung
- Merkblatt Schlussrechnungslegung
- Merkblatt über Aufwendungsersatz
- Merkblatt über Kontosperrung
- Merkblatt Zur Haftpflichtversicherung Für Ehrenamtliche Betreuer
- Rechnungslegung Einlagebogen
- Schlussbericht