Nachlassverfahren
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen d. Verstorbenen.
Telefondurchwahlen:
Buchstaben C - G, W - Z: - 72
Buchstaben H - N: - 33;
Buchstaben A - B, O - V: - 32
Telefax
09621 962414-229
Zuständigkeit
Die wichtigste Zuständigkeit des Nachlassgerichts ist die Erteilung des Erbscheins, wie sie in §§ 2353 ff. BGB vorgesehen ist. Aber auch die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen, die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers gehören zu den Aufgaben des Nachlassgerichts.