Zivilverfahren
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefax:
099621 962414-228
Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist in Zivilsachen insbesondere zuständig für:
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5000 (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Wohnverhältnisses
- Arrest und einstweilige Verfügung; bei Nichterreichbarkeit des Landgerichts auch solche, die in dessen Zuständigkeit fallen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Notarurkunde oder sonstigen Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens