Menü

Amtsgericht Ebersberg

Zivilverfahren

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefax:
099621 962414-228

Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist in Zivilsachen insbesondere zuständig für:

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Wohnverhältnisses
  • Arrest und einstweilige Verfügung; bei Nichterreichbarkeit des Landgerichts auch solche, die in dessen Zuständigkeit fallen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Notarurkunde oder sonstigen Urkunde
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Kostenfestsetzung
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

Verfahrensübersicht