Zivilverfahren
Zuständigkeit:
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
- Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Beratungshilfe
- Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
Erreichbarkeit
Telefax: 09521 / 9442-5700
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung