Beratungshilfe
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe kurz erklärt:
Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben und eine Anwältin oder einen Anwalt benötigen. Wenn Sie Beratungshilfe bekommen, bezahlt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung.
Keine Rechtsberatung durch das Gericht
Bitte beachten Sie:
- Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde. Dies ist im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) geregelt.
- Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.
Wie erhalten Sie einen Beratungsschein?
- Formulare und Hinweise finden Sie unter nachfolgenden Links. Darunter ist auch die verlinkte Möglichkeit, die Voraussetzungen zur Erteilung eines Beratungshilfescheins im konkreten Fall online durch einen Vorab-Check zu prüfen.
- Anträge auf Beratungshilfe sind darüber hinaus an der Pforte des Amtsgerichts Neuburg erhältlich.
Ansprechpartner
Sie erreichen uns wie folgt von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr:
Telefonnummer der Vermittlung 08431 / 588-0
Links für weitere Informationen
- Hinweise, Voraussetzungen, Möglichkeit zur Prüfung mit einem Vorab-Check und Übermittlung des Beratungshilfeantrags online - Bundesministerium der Justiz
- Formulare Beratungshilfe im PDF-Format - Justizportal des Bundes und der Länder
- Homepage der Rechtsanwaltskammer München - Möglichkeit zur Anwaltssuche