Menü

Ag Neuburg A.donau.gif

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Änderung der Faxnummern

Aufgrund einer technischen Umstrukturierung der Faxserver ändern sich die Faxnummern der bayerischen Gerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit). Die örtliche Vorwahl 08431 für Neuburg an der Donau wird ersetzt durch die Vorwahl von Amberg 09621 (Standort IT-Zentrum der bayerischen Justiz).

Bisher lauteten unsere Faxnummern 08431/588-XXX, diese werden abgeschaltet. Ab dem 01.11.2022 sind wir nur noch über die neuen Faxnummern +49 9621 96241-XXXX erreichbar. 

Ansprechpartner

Das Telefonaufkommen ist stark gestiegen. Wir sind weiterhin bemüht, schnellstmöglich für Sie da zu sein. Bitte sehen Sie möglichst von Rückfragen nach dem Sachstand ab.

Sie erreichen uns wie folgt von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr:

Die Serviceeinheiten in Zivilsachen sind nach Endziffern (also die letzte Ziffer der laufenden Nummer des Aktenzeichens) aufgeteilt und wie folgt erreichbar:

Endziffer:

  • 1 - 2 - 3 - 7.........................................................................Telefon 08431 / 588-143
  • 4 - 5 - 6 - 8 - 9 - 0...............................................................Telefon 08431 / 588-159

Faxnummer: +49 9621 96241-1055

E-Mail: zivilabteilung@ag-nd.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Zu deren sicheren Übermittlung beachten Sie bitte die Hinweise unter Kontakt.



Was sind Zivilsachen?

Als Zivilsachen werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen bezeichnet, in denen privatrechtliche Ansprüche zu klären sind, beispielsweise Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, Ansprüche aus einem Mietverhältnis, Forderungen aus einem Kauf- oder anderen Vertrag, aber beispielsweise auch Ansprüche auf Duldung oder Unterlassung einer Handlung. Das Amtsgericht entscheidet über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000,00 Euro nicht übersteigt (Stand 10.08.2024), ansonsten ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig. Stets zuständig ist das Amtsgericht bei Mietstreitigkeiten über Wohnraum.

Verfahrensübersicht