Rechtsantragstelle / Beratungshilfe
Aufgaben und Zuständigkeit
Rechtsantragstelle:
Die Rechtsantragstelle ist bei der Aufnahme bestimmter Anträge, wie Klagen, Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz etc. behilflich. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, sich in rechtlichen Angelegenheiten allgemein zu informieren.
Die Rechtsantragstelle befindet sich in den Räumen des Bürgerservice Justiz im Erdgeschoss des Gerichts.
Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen oder sonstige rechtliche Beratungen sind dem Amtsgericht allerdings nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich hier an einen Rechtsanwalt.
Beratungshilfe:
Bürger, die sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, haben die Möglichkeit einen Beratungsschein zu beantragen.
Hinweise:
Um einen Beratungsschein für Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen (siehe unten unter der Rubrik Formulare und Anträge) und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.
Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen aktuellen Unterlagen mit, wie
- ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.; unzureichend: Behindertenausweis, Versicherungskarte),
- vollständige Kontoauszüge/Umsatzübersichten der letzten drei Monate (auch des Ehegatten),
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten; vollständiger Bescheid der Bundesagentur für Arbeit/des Jobcenters [samt Berechnungsbogen], Lohnbescheinigungen, Rentenbescheide, Grundsicherungs- und Wohngeldbescheide, BAföG-Bescheide oder ähnliches,
- ggf. Quittungen/Belege der letzten drei Monate über monatliche Zahlungen (z.B. Miete, Heizkosten),
- Unterlagen zum Nachweis des rechtlichen Problems (z.B. Bescheid von Behörden, Verträge, Rechnungen, usw.),
- Beratungshilfe kann nur nach entsprechender Eigeninitiative bewilligt werden. Eigenbemühungen sind nachzuweisen (Kopie von Briefen, Ausdruck von E-Mail, etc.).
Online-Service für Beratungshilfe:
Antworten auf Ihre Fragen rund um die Beratungshilfe
finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (externer Link).
Dazu gehören Informationen zur Antragstellung, den benötigten Dokumenten, ein
Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.
Der Vorab-Check (externer Link) für Beratungshilfe bietet Ihnen die Gelegenheit,
noch vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Ihnen
Beratungshilfe zusteht.
Eine digitale Antragstellung ist derzeit über diesen Service noch nicht möglich.
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Sprechzeiten: siehe Bürgerservice Justiz
Telefon: siehe Bürgerservice Justiz
Telefax: siehe Bürgerservice Justiz
In dringenden Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Verfahrensübersicht
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