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Familienverfahren

I. Kontakt

Die Familienabteillung befindet sich im Erdgeschoss in den Zimmern 29-33

Sofern Sie schon ein Aktenzeichen haben, z.B. 001 F 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt

Telefon:

+49 8151 367-136   Endziffer 00 - 21

+49 8151 367-135   Endziffer 22 - 39

+49 8151 367-131   Endziffer 40 - 61

+49 8151 367-134   Endziffer 62 - 83

+49 8151 367-137   Endziffer 84 - 99

Telefax:
+49 9621 96241-0845

E-Mail:
 familiengericht@ag-sta.bayern.de

Hinweis
: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen

Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert u.a. über:

  • Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind
  • Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten
  • Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
  • Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
  • Sonstige Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen
  • Kindschaftssachen (z. B. elterliche Sorge, Umgang, Vormundschaft und Pflegschaft, Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung)
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Gewaltschutzsachen

In den Verfahren Ehescheidungen, Güterrecht, Unterhalt und Scheidungsverbundverfahren besteht Anwaltszwang.

Ein Anwalt auf der Antragsgegnerseite ist im Scheidungsverfahren entbehrlich, wenn keine gegensätzlichen Anträge gestellt werden und kein gerichtlicher Vergleich beabsichtigt ist.

III. Hinweise und Formblätter

Zu Kindschaftssachen:


Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):

 

 

Zu Gewaltschutz: 


Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):

 

Verfahrensübersicht