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Familienverfahren

I. Kontakt

Sofern Sie schon ein Aktenzeichen haben, z.B. 001 F 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt

Telefon:

+49 8151 367-136   F, Endziffer   20-48,   AR, FH, Endziffer   2, 3   Zimmer 33 (EG)

+49 8151 367-135   F, Endziffer   49-71,   AR, FH, Endziffer   4, 5, 6   Zimmer 31 (EG)

+49 8151 367-134   F, Endziffer   72-00,   AR, FH, Endziffer   8, 9   Zimmer 31 (EG)

+49 8151 367-137   F, Endziffer   01-19,   AR, FH, Endziffer   0, 1, 7   Zimmer 33 (EG)

Telefax:
+49 9621 96241-0845

E-Mail:
 familiengericht@ag-sta.bayern.de

Hinweis
: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen

Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert u.a. über:

  • Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind
  • Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten
  • Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
  • Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
  • Sonstige Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen
  • Kindschaftssachen (z. B. elterliche Sorge, Umgang, Vormundschaft und Pflegschaft, Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung)
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Gewaltschutzsachen

In den Verfahren Ehescheidungen, Güterrecht, Unterhalt und Scheidungsverbundverfahren besteht Anwaltszwang.

Ein Anwalt auf der Antragsgegnerseite ist im Scheidungsverfahren entbehrlich, wenn keine gegensätzlichen Anträge gestellt werden und kein gerichtlicher Vergleich beabsichtigt ist.

III. Hinweise und Formblätter

Zu Kindschaftssachen:


Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):

 

 

Zu Gewaltschutz: 


Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):

 

Verfahrensübersicht