Familienverfahren
I. Kontakt
Die Familienabteillung befindet sich im Erdgeschoss in den Zimmern 29-33
Sofern Sie schon ein
Aktenzeichen haben, z.B. 001 F 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der
Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt
Telefon:
+49 8151 367-135 Endziffer 22 - 39
+49 8151 367-131 Endziffer 40 - 61
+49 8151 367-134 Endziffer 62 - 83
+49 8151 367-137 Endziffer 84 - 99
Telefax: +49 9621 96241-0845
E-Mail: familiengericht@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen
Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert u.a. über:
- Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind
- Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten
- Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- Sonstige Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen
- Kindschaftssachen
(z. B. elterliche Sorge, Umgang, Vormundschaft und Pflegschaft, Genehmigung
freiheitsentziehender Unterbringung)
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Gewaltschutzsachen
In den Verfahren Ehescheidungen, Güterrecht, Unterhalt und Scheidungsverbundverfahren besteht Anwaltszwang.
Ein Anwalt auf der Antragsgegnerseite ist im Scheidungsverfahren entbehrlich, wenn keine gegensätzlichen Anträge gestellt werden und kein gerichtlicher Vergleich beabsichtigt ist.
III. Hinweise und Formblätter
Zu Kindschaftssachen:
Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):
- Der vom Starberger Familiengericht, dem Jugendamt Starnberg und der Familienberatungsstelle entwickelte "Starnberger Wegweiser in Kindschaftssachen" ist Grundlage des Verfahrens zur Lösung von Sorgerecht- und/oder Umgangsstreitigkeiten.
- Erziehungsberatungssstelle Starnberg: Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Starnberg - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)
- Jugendamt Starnberg: Jugendamt - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)
- Kurs Kinder im Blick: Kinder im Blick - richtet sich an Eltern in Trennung (kinder-im-blick.de)
Zu Gewaltschutz:
Beispiele für Hilfsmöglichkeiten (zu weiteren informieren Sie sich im Internet):
- Frauen helfen Frauen Starnberg e.V.: https://frauenhelfenfrauen-sta.de
- Weißer Ring: Starnberg (weisser-ring.de)
- Fachstelle TäterInnenarbeit: Fachstelle Täter*innenarbeit häusliche Gewalt Weilheim – Diakonie Rosenheim (dwro.de)
- Antrag auf Erlass einer (vorläufigen) Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
- Antrag Gewaltschutzgesetz - Anlage Stalkingprotokoll
- Antrag Schutzmaßnahmen für Kinder bei häuslicher Gewalt
- Starnberger Wegweiser in Kindschaftssachen
- Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins
- Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe