Zwangsvollstreckung
I. Kontakt
Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)
Telefon:
+49 8151 367-216 A, B, C, J, L Zimmer 109 (1.OG)
+49 8151 367-207 D - I, K, M - Z Zimmer 109a (1.OG)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens vom Schuldner.
Telefax: +49 9621 96241-3964
E-Mail: poststellevollstreckung@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen:
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
- Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter http://www.meine-schulden.de informieren.
Für Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sind die Gerichtsvollzieher zuständig.