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Zwangsvollstreckung

I. Kontakt


Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)

A,B,E-Z
Telefon
: +49 8151 367-216
Zimmer 109 (1.OG)

C
Telefon
: +49 8151 367-201
Zimmer 117 (1.OG)

D
Telefon
: +49 8151 367-141
Zimmer 110 (1.OG)

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens

Telefax: +49 9621 96241-3964

E-Mailpoststellevollstreckung@ag-sta.bayern.de

HinweisDie E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.


II. Informationen:


Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.

Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof): http://www.justiz.bayern.de/stmj_internet/gericht/ag/ho-zenvg  


Das Vollstreckungsgericht Starnberg ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern. Dies sind insbesondere:
  • Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz


Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter http://www.meine-schulden.de informieren.

Für Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sind die Gerichtsvollzieher zuständig.


III. Hinweise und Formblätter:

Verfahrensübersicht