Menü

Amtsgericht Starnberg – Logo

Hausansicht Eingangsseite

Zwangsvollstreckung

I. Kontakt

Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)

Telefon
:

+49 8151 367-216   A, B, C, J, L   Zimmer 109 (1.OG)

+49 8151 367-207   D - I, K, M - Z   Zimmer 109a (1.OG)

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens vom Schuldner.

Telefax
: +49 9621 96241-3964

E-Mailpoststellevollstreckung@ag-sta.bayern.de

Hinweis
: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen:

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.


Das Vollstreckungsgericht Starnberg ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern. Dies sind insbesondere:
  • Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz


Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter http://www.meine-schulden.de informieren.

Für Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sind die Gerichtsvollzieher zuständig.

III. Hinweise und Formblätter

Verfahrensübersicht