Zivilverfahren
I. Kontakt
Sofern Sie schon ein Aktenzeichen haben, z.B. 001 C 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt
Telefon:
+49 8151 367-130 Aufgebotsverfahren Zimmer 29 (EG)
+49 8151 367-203 Endziffer 00 - 13 Zimmer 116 (1.OG)
+49 8151 367-216 Endziffer 14 - 33 Zimmer 109 (1.OG)
+49 8151 367-204 Endziffer 34 - 59 Zimmer 115 (1.OG)
+49 8151 367-141 Endziffer 60 - 78 Zimmer 110 (1.OG)
+49 8151 367-201 Endziffer 79 - 99 Zimmer 117 (1.OG)
Telefax: +49 9621 96241-0783
E-Mail: poststellezivil@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen
Zuständig bei:
- Klagen bis zu einem Streitwert von € 5.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Mietstreitigkeiten
- Wohnungseigentumssachen
- Beweissicherungsverfahren
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde etc.
Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz
Rechtsmittel
Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltspflicht!) beim Landericht München II eingelegt werden.