Menü

Amtsgericht Starnberg – Logo

Hausansicht Eingangsseite

Zivilverfahren

I. Kontakt

Sofern Sie schon ein Aktenzeichen haben, z.B. 1 C 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt

Telefon:

+49 8151 367-130   Aufgebotsverfahren

+49 8151 367-140   Endziffern   00 - 15

+49 8151 367-207   Endziffern   16 - 38

+49 8151 367-204   Endziffern   39 - 67

+49 8151 367-141   Endziffern   68 - 83

+49 8151 367-203   Endziffern   84 - 99

Telefax:
 +49 9621 96241-0783

E-Mail
poststellezivil@ag-sta.bayern.de

Hinweis
: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen

Zuständig bei:

  • Klagen bis zu einem Streitwert von € 5.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietstreitigkeiten
  • Wohnungseigentumssachen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde etc.

Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz

Rechtsmittel

Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.

Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltspflicht!) beim Landericht München II eingelegt werden.

III. Formblätter und Broschüren

Verfahrensübersicht