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Zivilverfahren

I. Kontakt

Die Zivilabteilung befindet sich im ersten Stock in den Zimmern 109, 110 ,115 ,116 und 117

Telefon:

+49 8151 367-130   Aufgebotsverfahren

+49 8151 367-203   Endziffer Aktenzeichen 00 - 13

+49 8151 367-216   Endziffer Aktenzeichen 14 - 33

+49 8151 367-204   Endziffer Aktenzeichen 34 - 59

+49 8151 367-141   Endziffer Aktenzeichen 60 - 78

+49 8151 367-201   Endziffer Aktenzeichen 79 - 99

Telefax:
 +49 9621 96241-0783

E-Mail
poststellezivil@ag-sta.bayern.de

Hinweis
: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen

Zuständig bei:

  • Klagen bis zu einem Streitwert von € 5.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietstreitigkeiten
  • Wohnungseigentumssachen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde etc.

Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz

Rechtsmittel

Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.

Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltspflicht!) beim Landericht München II eingelegt werden.

III. Formblätter und Broschüren

Verfahrensübersicht