Menü

Amtsgericht Starnberg – Logo

Hausansicht Eingangsseite

Zivilverfahren

I. Kontakt

Sofern Sie schon ein Aktenzeichen haben, z.B. 001 C 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt

Telefon:

+49 8151 367-130   Aufgebotsverfahren   Zimmer 29 (EG)

+49 8151 367-203   Endziffer   00 - 13   Zimmer 116 (1.OG)

+49 8151 367-216   Endziffer   14 - 33   Zimmer 109 (1.OG)

+49 8151 367-204   Endziffer   34 - 59   Zimmer 115 (1.OG)

+49 8151 367-141   Endziffer   60 - 78   Zimmer 110 (1.OG)

+49 8151 367-201   Endziffer   79 - 99   Zimmer 117 (1.OG)

Telefax:
 +49 9621 96241-0783

E-Mail
poststellezivil@ag-sta.bayern.de

Hinweis
: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen

Zuständig bei:

  • Klagen bis zu einem Streitwert von € 5.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietstreitigkeiten
  • Wohnungseigentumssachen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde etc.

Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz

Rechtsmittel

Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.

Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltspflicht!) beim Landericht München II eingelegt werden.

III. Formblätter und Broschüren

Verfahrensübersicht