Zivilverfahren
I. Kontakt
Die Zivilabteilung befindet sich im ersten Stock in den Zimmern 109, 110 ,115 ,116 und 117
Telefon:
+49 8151 367-130 Aufgebotsverfahren
+49 8151 367-203 Endziffer Aktenzeichen 00 - 13
+49 8151 367-216 Endziffer Aktenzeichen 14 - 33
+49 8151 367-204 Endziffer Aktenzeichen 34 - 59
+49 8151 367-141 Endziffer Aktenzeichen 60 - 78
+49 8151 367-201 Endziffer Aktenzeichen 79 - 99
Telefax: +49 9621 96241-0783
E-Mail: poststellezivil@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen
Zuständig bei:
- Klagen bis zu einem Streitwert von € 5.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Mietstreitigkeiten
- Wohnungseigentumssachen
- Beweissicherungsverfahren
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde etc.
Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz
Rechtsmittel
Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltspflicht!) beim Landericht München II eingelegt werden.