Grundbuchamt
I. Kontakt
Telefon:
+49 8151 367-221 Zimmer 40 (EG)
Telefax: +49 9621 96241-4035
E-Mail: poststelle.gba@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter
Kontakt.
II. Informationen
Im Grundbuch sind die Grundstücke des Amtsgerichtsbezirks Starnberg eingetragen, dort werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt.
Die Grundbücher sind nicht öffentlich. Einsicht in die Grundbücher kann nur
demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§
12 GBO).
Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels.
Warnhinweis:
Wir raten dazu, einen Grundbuchausdruck direkt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts und nicht über einen Internetanbieter zu bestellen. Es gibt zahlreiche "Dienstleister", die zu überteuerten Preisen die Anforderung online ermöglichen. Es kam schon vor, dass die Kosten vom Konto abgebucht wurden, jedoch kein Grundbuchausdruck übersandt wurde.
Die Internet-Adressen der justizeigenen Homepage beginnen stets mit "www.justiz.bayern.de"
Ein Grundbuchauszug kann
- schriftlich,
- per Fax +49 9621 96241-4035 oder
- per E-Mail poststelle.gba@ag-sta.bayern.de (Antrag im Anhang als PDF)
Bei Beantragung eines Grundbuchausdrucks per Telefax oder E-Mail muss die Unterschrift des Antragstellers handschriftlich sein. Anträgen auf Grundbuchausdrucke ist zudem eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchausdrucks möglich!
Kosten eines Grundbuchausdrucks- einfache Abschrift: 10 Euro
- amtliche Abschrift: 20 Euro
Druck und Zusendung der Grundbuchauszüge
erfolgen bayernweit über eine zentrale Stelle und dauern ca. 1-2 Wochen.
Anträge auf Grundbuchberichtigung sind im Original (nicht per Telefax oder E-Mail) mit Unterschrift und Anlagen einzureichen.
III. Formblätter
- Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks Für Nutzer eines Bayern ID-Zugangs mit mindestens einem hohen Vertrauensniveau, z.B. Ihren elektronischen Personalausweis, steht Ihnen über das Online-Verfahren der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks zur Verfügung.
- Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks
- Vollmacht
- Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfall
- Antrag auf Namensberichtigung (z.B. bei Eheschließung)
- Antrag auf Löschung von Rechten (Nießbrauch, Wohnungsrecht oder Rückauflassungsvormerkung)
- Weitere Informationen und Anträge