Rechtsantragstelle
Zuständigkeit
Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es, in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen Anträge und Erklärungen formgerecht aufzunehmen.
Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht.
Rechtsberatung darf nicht erteilt werden!
Diese darf grundsätzlich nur von Personen erteilt werden, die hierzu besonders ermächtigt wurden, z.B. Rechtsanwälte.
Kontakt
Strafverfahren
Zimmer 60 / EG Sitzungssaaltrakt Erthalstraße 3
Terminsvereinbarung unter:
Telefon: 06021 / 398-3311
Zivilverfahren
Zimmer E18 / EG Modulanlage Friedrichstr. 23-25
Terminsvereinbarung unter:
Telefon: 06021 / 398-3418
Bitte beachten Sie die Zuständigkeit in
Strafsachen
Zivilsachen
Sollte das Landgericht Aschaffenburg für Ihren Fall unzuständig sein - dies gilt insbesondere für Beratungshilfeangelegenheiten - so wenden Sie sich bitte an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts.
Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie unter folgendem Link in Erfahrung bringen: Justizportal des Bundes und der Länder