Strafverfahren
Sachliche Zuständigkeit
Das Landgericht Aschaffenburg ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:
- erstinstanzielle Strafsachen gegen Erwachsene, bei denen Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist;
- erstinstanzielle Strafverfahren gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende wegen Kapitalverbrechen wie z.B. Totschlag;
- Berufungen gegen strafgerichtliche Urteile der Amtsgerichte des Bezirks;
- Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Strafsachen;
- Strafvollstreckungsverfahren, d.h. Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen anfallen;
Strafkammern, Jugendkammern und Strafvollstreckungskammern
Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken immer auch zwei Schöffen, d.h. ehrenamtliche Laienrichter, mit. Je nach Art des Verfahrens entscheiden die Kammern in den einzelnen Verfahren mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern.
Erreichbarkeit der Kammern
Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst mit der Geschäftsstelle der Kammer Verbindung aufzunehmen. Diese ist im Regelfall
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar:
Strafabteilung
(Aktenzeichen Ks, KLs, Ns, Qs, StVK)
Zimmer 314 und 315 (3. Stock)
Telefon: 06021 / 398-3314 oder 3315
Telefax: 06021 / 398-3360
Schöffen
Alle Informationen über das Schöffenamt in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Justizministerium