Zeugenbetreuungsstelle
Allgemeines
Das Gericht und die Prozessbeteiligten sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen damit eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb auch nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet. Dies ist in Strafprozessen nach unserer Prozessordnung auch erforderlich, wenn der Zeuge bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht hat.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sogfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie bitte - im Interesse aller Beteiligten - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten für Sie kurz zu halten.
Broschüre der Bayerischen Staatsregierung
Zeugenentschädigung
Als Zeuge haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, Erstattung von Fahrtkosten und sonstiger Auslagen. Die Höhe der Zeugenentschädigung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Beachten Sie bitte, dass der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 3 Monaten nach Ihrer Zuziehung geltend gemacht wird.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Reisekosten aus eigenen Mitteln vorzuschießen, können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Vorschusses an das Landgericht Aschaffenburg oder in Eilfällen an das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Amtsgericht stellen.
Die Entschädigung kann grundsätzlich nur unbar erfolgen.
Halten Sie deshalb ihre Kontoverbindung bereit.
Beratung und Auskunft / Zeugenbetreuung
Für eine individuelle Beratung und Auskunft vor dem Termin beispielsweise zu Fragen und Anliegen wie "Ich habe Angst vor dem Angeklagten!", "Ich möchte nicht mit anderen Zeugen vor dem Sitzungssaal zusammenkommen!" oder "Darf ich schon am Vortag anreisen und übernachten?" können Sie sich Montag - Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung an die Zeugenbetreuerinnen wenden:
Frau Sylvia Kurka und Frau Sabine Jakob
Zimmer 61 (Sitzungssaaltrakt Erthalstraße 3, Erdgeschoss)
Telefon: 06021 / 398-4061