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Landgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Sachliche Zuständigkeit

Das Landgericht Aschaffenburg ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:

  • erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert von über 5.000,- €, soweit diese nicht durch gesetzliche Regelung dem Amtsgericht zugewiesen sind
  • erstinstanzliche Klagen wegen Amtspflichtverletzung von Amtsträgern des Staates
  • Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte im Bezirk
  • Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Zivilsachen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Zivilkammern und Kammern für Handelssachen

Die Bearbeitung von Zivilverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und zwei Berufsrichtern besetz sind. Eine Ausnahme macht insoweit die Kammer für Handelssachen. Hier wirken neben dem Vorsitzenden Richter aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter bearbeitet.

Erreichbarkeit der Kammern

  • 1. Zivilkammer (Aktenzeichen 11, 12, 13, 14 oder 15 O ..., S ..., T ... oder OH ...)
    • Telefon: 06021 / 398-3512, -3513, -3514, -3515, -3575
    • Telefax: 06021 / 398-3500
  • 2. Zivilkammer (Aktenzeichen 21, 22 oder 23 O ..., S ..., T ... oder OH ...) 
    • Telefon: 06021 / 398-3518, -3519, -3452
    • Telefax: 06021 / 398-3500
  • 3. Zivilkammer (Aktenzeichen 31, 32, 33 oder 34 O ..., S ..., T ... oder OH ...)
    • Telefon: 06021 / 398-3411, -3412, -3414, -3473
    • Telefax: 06021 / 398-3450
  • 4. Zivilkammer (Aktenzeichen 41 T ..., 42 T ... oder 43 T ...)
    • Telefon: 06021 / 398-3452
    • Telefax: 06021 / 398-3500
  • 5. Zivilkammer (Aktenzeichen 5 T ... )
    • Telefon: 06021 / 398-3315
    • Telefax: 06021 / 398-3360
  • 6. Zivilkammer (Aktenzeichen 61, 62 oder 63 O ..., S ..., T ... oder OH ...)
    • Telefon: 06021 / 398-3512, -3513, -3514, -3515, -3575
    • Telefax: 06021 / 398-3500
  • 1. Kammer für Handelssachen (Aktenzeichen 1 HK O ... oder 1 HK OH ...)
    • Telefon: 06021 / 398-3452
    • Telefax: 06021 / 398-3500
  • 2. Kammer für Handelssachen (Aktenzeichen 2 HK O ... oder 2 HK OH ...)
    • Telefon: 06021 / 398-3518, -3519, -3452
    • Telefax: 06021 / 398-3500

Prozesskostenhilfe

Güterichter/Mediation

Seit Juli 2012 ist das Güterichterverfahren allgemein in § 278 Abs. 5 ZPO gesetzlich geregelt. Das Landgericht Aschaffenburg gehörte zu den Gerichten, die bereits zuvor an dem Pilotprojekt "Güterichter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz beteiligt waren.

Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Das Verfahren vor dem Güterichter hat folgende Vorteile:

  • Möglichkeit der Streitbeilegung in einem frühen Verfahrensstadium unter Vermeidung von zeit- und kostenintensiven Beweisaufnahmen
  • Flexibles, offenes Zeitfenster für eine umfassende Erörterung und Lösung des Konfliktstoffs
  • Breites Spektrum an Methoden der Konfliktbearbeitung
  • Nichtöffentlichkeit des Termins vor dem Güterichter
  • Möglichkeit der Einbeziehung Dritter

Verfahrensablauf
Die Verweisung an den Güterichter erfolgt durch den zuständigen Streitrichter, in der Regel mit Zustimmung der Parteien und Parteivertreter; sie kann auch von den Beteiligten angeregt werden. Das Angebot des Güterichters ist primär eine zeitnahe Mediationsverhandlung unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines bereits anhängigen Prozesses. Der Güterichter ist speziell für diese Vermittlerrolle ausgebildet und hilft den Parteien bei der Findung einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts. Er kann nach seinem Ermessen auch andere Methoden der Konfliktbeilegung einsetzen. Sofern eine Einigung zustande kommt, wird durch den Güterichter in der Regel ein Vergleich protokolliert. Im Falle des Scheiterns würde die Verfahrensakte zeitnah an den Streitrichter zurückgeleitet, ohne dass dieser über den Inhalt des Gütetermins informiert wird.

Geeignete Verfahren
Grundsätzlich kommen alle zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht, in denen die Parteien an einer schnellen und verbindlichen Lösung für die Zukunft interessiert sind. Das Güterichterverfahren bietet sich besonders bei Konflikten an, bei denen die Parteien auch zukünftig in Verbindung stehen (z.B. als Nachbar, Geschäftspartner oder Verwandte), wenn der Konfliktstoff über den anhängigen Rechtsstreit hinausgeht oder Dritte zur Konfliktbearbeitung hinzugezogen werden müssen.

Weitere Informationen
Aktuell sind am Landgericht Aschaffenburg Vorsitzende Richterin am Landgericht Rauschenbach, Richterin am Landgericht Behütuns sowie Richter am Landgericht Meyerhöfer als Güterichter tätig. Richter am Landgericht Meyerhöfer ist zudem Mediationsbeauftragter für den Landgerichtsbezirk und steht in dieser Funktion als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Güterichter sind über die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 06021/398-3574 zu erreichen.

Nähere Einzelheiten zum Güterichterverfahren und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Verfahrensübersicht