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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Grundbuchamt

Beim Grundbuchamt Ansbach werden die Grundbücher für die in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach gelegenen Grundstücke geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch, aus dem die rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) an den Grundstücken ersichtlich sind. Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (zum Beispiel Lage des Grundstücks, Grenzverlauf) ist ausschließlich Aufgabe des Vermessungsamtes; Lagepläne können daher nur dort angefordert werden.



Die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung erhalten Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

http://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html

Die für die Grundsteuer benötigten Angaben zur Grundstücksfläche und Art der Nutzung ergeben sich auch aus dem Kaufvertrag. Ein Grundbuchauszug ist für die Grundsteuererklärung in der Regel nicht erforderlich.




Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Grundbuchamt
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefon: 0981 / 58-441
Telefax: 09621 96241 2536

E-Mail: poststelle.gba@ag-an.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Wer erhält Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck?

  • Der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte eines eingetragenen Rechts (zum Beispiel Grundschuld, Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht)
  • Andere Personen dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen können (zum Beispiel als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels gegen den eingetragenen Eigentümer)
  • Kein berechtigtes Interesse haben zum Beispiel Kauf- oder Mietinteressenten, die durch die Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen. Ist ein berechtigtes Interesse nicht gegeben, ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder eines Berechtigten vorzulegen.

Wie erhalte ich einen Grundbuchausdruck?


Welche Gebühren fallen an?

  • Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei
  • Der amtliche (beglaubigte) Ausdruck kostet 20,- Euro, der einfache (unbeglaubigte) Ausdruck 10,- Euro. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

Weitere Informationen und Hinweise

Verfahrensübersicht