Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht ist insbesondere zuständig für
- Lohnpfändung, Kontopfändung und die Pfändung anderer Forderungen
- Vollstreckungsschutz
Erreichbarkeit
Amtsgericht Ansbach
Vollstreckungsgericht
Promenade 2
91522 Ansbach (Hausanschrift)
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: 0981 / 58-104, -106
Telefax: 09621 96241 2532
E-Mail: poststelle.mobiliarvollstreckung@ag-an.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.