Zivilverfahren
Zivilverfahren, für die das Amtsgericht zuständig ist, sind insbesondere:
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alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro, zum Beispiel
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aus Kauf, Darlehen, Leasing, Werkvertrag und anderen Verträgen
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aus Verkehrsunfällen
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aus dem Nachbarschaftsverhältnis
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wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld
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aus Kauf, Darlehen, Leasing, Werkvertrag und anderen Verträgen
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unabhängig vom Streitwert
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Wohnraummietsachen
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Wohnungseigentumssachen
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Wohnraummietsachen
Die Zuständigkeit kann im Einzelfall von weiteren Voraussetzungen abhängig sein.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Ansbach
Zivilgericht
Promenade 2
91522 Ansbach (Hausanschrift)
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 0981 / 58-114 oder -130
Telefax: 09621 96241 2533
E-Mail: poststelle.zivilabteilung@ag-an.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.