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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren sind insbesondere

  • Verbraucherinsolvenzen
  • Insolvenzen bei selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit (Regelinsolvenz)
  • Nachlassinsolvenzen (überschuldeter Nachlass)
Zuständig ist das Insolvenzgericht für die Stadt Ansbach sowie für die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Telefon: 0981 / 58-366 oder -365
Telefax: 09621 96241 2531

E-Mail: poststelle.insolvenzgericht@ag-an.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.



Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.

Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.

Weitere Informationen und Hinweise

Verfahrensübersicht