Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von
- Geld
- Wertpapieren und sonstigen Urkunden
- Kostbarkeiten
Die Hinterlegung ist insbesondere statthaft
- als Sicherheitsleistung in gerichtlichen Zivil-, Zwangsversteigerungs- und Strafverfahren
- bei Geboten in Zwangsversteigerungsverfahren zur Abwendung der Verzinsungspflicht
- bei Ungewissheit über den Gläubiger einer Forderung
- bei Uneinigkeit mehrerer Berechtigter über die Aufteilung eines Anspruchs
- bei Annahmeverzug des Gläubigers
Die Rückgabe des Hinterlegten erfolgt auf Antrag
- bei Freigabeerklärung aller Personen, die als Empfangsberechtigte in Betracht kommen, oder
- bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung
Erreichbarkeit
Amtsgericht Ansbach
Hinterlegungsstelle
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 0981 / 58-470 oder -467
Telefax: 09621 96421 1609