Beratungshilfe
Informationen
- Justizportal des Bundes und der Länder
- Vorab-Check und Onlineausfüllung des Beratungshilfeantrages Außerdem gibt es dort auch die Möglichkeit, den Antrag auf Beratungshilfe online auszufüllen.
-
Bayernportal
Der Antrag auf Beratungshilfe kann ggf. über das BayernPortal eingereicht werden.
Auf der Seite erhalten Sie außerdem weitere Informationen zur Beratungshilfe.
Beratungshilfe ist als Hilfe für einkommensschwache Personen gedacht, um Beratung sowie außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu ermöglichen.
Das Amtsgericht kann Ihnen hierzu auf Antrag einen „Berechtigungsschein“ erteilen.
Beratungshilfe gilt aber nicht für Vertretung vor Gericht.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Berechtigungsscheines sind:
- Vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Beratungshilfeantrages (Formular s. oben), sowie eidesstattliche Versicherung
- Vorlage der Kontoauszüge der letzten 2 Monate (vollständig und ungeschwärzt)
- Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid)
- Vorlage des Mietvertrages
- Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. (sofern vorhanden)
- Bescheinigungen über Versicherungsbeiträge (sofern vorhanden)
Weitere Grundvoraussetzungen sind:
- Vermögen unter 10.000 €
- Geringes Einkommen (kann individuell variieren, je nach Belastungssituation)
- Rechtsschutzversicherung wurde nicht abgeschlossen, bzw. diese tritt in der Angelegenheit nicht ein (in letzterem Fall bitte Nachweis vorlegen)
- Beratungshilfe wurde in dieser Angelegenheit noch nicht bewilligt oder versagt.
- Der Antrag ist nicht mutwillig gestellt
- In der Sache ist kein gerichtliches Verfahren anhängig
Der Antrag kann schriftlich an die Postanschrift des Gerichts:
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
oder persönlich auf der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts
Bamberg (Zi. 017) beantragt werden. Bei persönlichen Anträgen bringen Sie bitte
Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Um vorherige telefonische Terminsvereinbarung unter 0951/833-2017 wird gebeten.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene
Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus
wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Verfahrensübersicht
- Beratungshilfe
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungen
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Schifffahrtssachen
- Strafverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung